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AOK Nordwest

Vorsicht bei Vorkasse-Medikamenten

16. Januar 2011 | Gesetzliche Krankenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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Kiel. Die Wahl eines Medikaments in der Apotheke kann seit Jahresbeginn teuer werden. Darauf weist die AOK NordWest hin. Seit dem 1. Januar können gesetzlich Krankenversicherte anstelle des vom Arzt verordneten Arzneimittels ein anderes wirkstoffgleiches Medikament in der Apotheke wählen.

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Das sieht die neue Gesundheitsreform der Bundesregierung vor. Wer von dieser Wahlmöglichkeit Gebrauch macht, muss allerdings – so die gesetzliche Regelung – das teurere Arzneimittel in der Apotheke selbst bezahlen und die Rechnung anschließend bei seiner Krankenkasse einreichen. Diese erstattet dann einen Teil der Kosten, so dass der Versicherte mit erheblichen Zusatzkosten belastet bleibt.

Die Krankenkasse darf nämlich nur diejenigen Beträge erstatten, die sie für das Medikament hätte zahlen müssen, das nach der ärztlichen Verordnung in der Apotheke hätte eigentlich abgeben werden müssen. Von dem Erstattungsbetrag sind weitere gesetzliche Abschläge vorzunehmen, zum Beispiel die gesetzlichen Zuzahlungen sowie Apotheken-, Hersteller- bzw. Großhandelsrabatte.

„Von diesen Vorkasse-Medikamenten können wir nur abraten“, erklären Martin Litsch (Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest) und sein Stellvertreter Dr. Dieter Paffrath. Das neue Verfahren erwecke den Eindruck, dass wegen der höheren Kosten das Vorkasse-Medikament das bessere Arzneimittel sei. Dem ist aber nicht so! „Der Patient bezahlt lediglich mehr Geld für ein Medikament, das den gleichen Wirkstoff und die gleiche Wirkstärke hat wie das ursprünglich verordnete Arzneimittel“, betonen Litsch und Dr. Paffrath. Die AOK-Chefs empfehlen deshalb den Versicherten, sich vor dem Kauf in der Apotheke wegen der Mehrkosten und der Wirkungsweise beraten zu lassen. Häufig unterscheiden sich beide Medikamente nur durch Äußerlichkeiten, wie beispielsweise durch die Tablettenfarbe, Bezeichnung oder Verpackung. Selbstverständlich können sich die Versicherten auch bei ihrer Krankenkasse informieren.

Die Regelung über die Vorkasse-Medikamente ist im Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts (AMNOG) zu finden, das zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist.

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