
AOK-Ratgeber der Woche
Wer haftet bei Arzneimittelschäden?
3. April 2011 | Gesetzliche Krankenversicherung | Kein LeserbriefDie Haftung erfolgt nach dem patientenorientierten Arzneimittelgesetz.
Das bedeutet; zunächst haftet die Firma, die das Arzneimittel in Deutschland in den Verkehr gebracht hat.