AOK-Ratgeber der Woche
Wer haftet bei Arzneimittelschäden?
3. April 2011 | Gesetzliche Krankenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |Die Haftung erfolgt nach dem patientenorientierten Arzneimittelgesetz.Das bedeutet; zunächst haftet die Firma, die das Arzneimittel in Deutschland in den Verkehr gebracht hat.
Das muss nicht unbedingt die Herstellerfirma sein. Wenn Firmen Präparate in Lizenz produzieren, haftet die lizenzgebende Firma. Sollte ein Arzneimittel einen Schaden erzeugt haben, gibt es für den Patienten gegenüber den allgemeinen Haftungsregeln Beweiserleichterungen.
Nicht der Patient wäre dann in der Beweispflicht, sondern das Unternehmen. Diese Haftung nach dem Arzneimittelgesetz gilt für alle zulassungspflichtigen Medikamente. Homöopathische Präparate und Ähnliches fallen nicht darunter. Hier gelten die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches.