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Tipp für Schulabgänger

Ausbildungssuche zählt bei der Rente

23. Juni 2010 | Rentenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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Wer zum Sommer mit der Schule fertig wird und noch keinen Ausbildungsplatz hat, sollte bei der Agentur für Arbeit melden, dass er eine Lehrstelle sucht.

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Denn dann kann diese Zeit für die spätere Rente angerechnet werden.
Auch wenn die Schulabgänger keine Leistungen der Arbeitsagentur erhalten, kann die Zeit der Ausbildungssuche als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden.

Dafür müssen die Schulabgänger mindestens 17 Jahre alt sein und sich wenigstens einen Kalendermonat bei der Arbeitsagentur als Ausbildungssuchende melden, betont die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz.

2 Leserbriefe
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  1. Hallo, meine Tochter beendet im Sommer ihre Schulzeit mit Abschluß Abitur. Muß ich sie beim Arbeitsamt melden bis ihr Studium beginnt?

  2. UK sagt:

    Hallo,
    da bin ich überfragt. Ich weiss nur, dass in der Situation nur die Kinderkasse benachrictigt werden soll. Aber auf jeden Fall sollten Sie besser den Arbeitsamt nachfragen.


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