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Cyber-Mobbing

Online am Pranger

9. April 2011 | Rechtsschutzversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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Immer mehr Menschen in Deutschland erleben schieren Psychoterror, sobald sie ihren Computer einschalten: Obszönes auf der öffentlichen Pinnwand, Lügen im sozialen Netzwerk, Demütigungen im E-Mail-Eingang.

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Die Anonymität im Internet macht es den Tätern leicht, ihre Opfer fertig zu machen. Besonders häufig trifft es Kinder und Jugendliche – oft mit verheerenden Folgen. Doch auch die virtuelle Welt ist kein rechtsfreier Raum: Wie man sich gegen Cyber-Mobbing wehren kann, erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Vor allem für Kinder und Jugendliche spielt sich das Leben zu einem großen Teil im Internet ab. Soziale Netzwerke wie Facebook, SchülerVZ oder Knuddels werden von Millionen von Teenagern genutzt. Sie chatten mit ihren Freunden, laden Fotos von Urlauben und Parties hoch und zählen ihre Lieblings-Popstars auf. Doch damit ist eine alarmierende Entwicklung in Gang gekommen: Das Mobbing unter Schülern verlagert sich zunehmend in den virtuellen Raum. Mittlerweile hat jeder vierte Jugendliche in Deutschland schon einmal miterlebt, dass jemand aus seinem Freundeskreis online fertig gemacht worden ist. „Beim so genannten Cyber-Mobbing werden die Opfer über E-Mails, Chats, in Internet-Foren oder über das Handy bedroht, beleidigt und bloß gestellt“ erläutert Anne Kronzucker, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Freilich ist es nichts Neues, dass einzelne Schüler zur Zielscheibe systematischer Angriffe werden. Doch das, was sich früher auf dem Pausenhof abspielte, kann virtuell noch viel extremere Züge entfalten: In der scheinbaren Anonymität des Internet verlieren die Täter leicht alle Hemmungen. Und ist ein Handyfilm mit beleidigendem oder peinlichen Inhalt erst einmal im Internet veröffentlicht – etwa bei YouTube – ist er kaum jemals wieder daraus zu entfernen und kann noch jahrelang Schaden anrichten.

Mobber mit einem Klick sperren
Treffen kann Cyber-Mobbing im Grunde jeden, der sich im Internet bewegt. Doch wer ein paar Grundregeln befolgt, verringert zumindest sein Risiko, weiß Anne Kronzucker: „Wichtig ist, das Profil mit den Privatsphäreeinstellungen zu schützen, so dass Fotos und persönliche Daten wie die Handynummer nur für Freunde sichtbar sind.“ Sonst können die Informationen allzu leicht in falsche Hände geraten. Auch bei Kontaktanfragen sollte man wählerisch sein: „Es empfiehlt sich, nur Freunde zu akzeptieren, die man persönlich kennt.“ Sobald es zu Belästigungen kommt, muss gehandelt werden: In den meisten Netzwerken lassen sich unangenehme Kontakte mit einem Klick sperren. Damit ist sichergestellt, dass die Mobber keine Beleidigungen mehr auf dem Profil hinterlassen können. „Man sollte auch nicht zögern, den Täter beim Betreiber der Website zu melden“, ergänzt die D.A.S. Juristin. Dagegen sei unbedingt davon abzuraten, auf die Diffamierungen zu antworten: „Sonst wird das Mobbing nur noch schlimmer: Die Täter lauern auf Reaktionen und werden sich davon bestärkt fühlen.“

Wenn üble Scherze eskalieren
In der grenzenlosen Welt des Internets kann Cyber-Mobbing leicht außer Kontrolle geraten. Ein böses Gerücht, einmal ins Netz gestellt, verbreitet sich rasch ungebremst. Deswegen sollte sich jeder Internetnutzer zweimal überlegen, was er über andere veröffentlicht. Denn auch das, was als harmloser Scherz gedacht war, könnte andere tief verletzen. Das peinliche Video von der letzten Party ist kein Spaß mehr, wenn die ganze Klasse darüber lacht oder der Chef oder Ausbilder darüber die Stirn runzelt. „In Chatrooms und sozialen Netzwerken fallen Beleidigungen sehr leicht. Die Verursacher sind sich meist nicht darüber im Klaren, welchen Schaden sie anrichten.“ Dabei kann die unbedachte Lästerei im Netz ernste rechtliche Folgen haben. „Es gibt zwar kein spezielles Gesetz gegen Cyber-Mobbing. Im Grunde gelten im Netz aber dieselben Regeln wie überall sonst“, erklärt die Juristin. Beleidigungen oder das Verbreiten falscher Tatsachen sind also im Internet ebenso strafbar wie auf der Straße. „Zudem darf niemand Bilder von jemandem veröffentlichen, der dies nicht möchte. Und wer jemanden immer wieder über E-Mail, Instant Messenger oder SMS beschimpft oder bedroht, verstößt gegen § 238 StGB – den Anti-Stalking-Paragrafen des Strafgesetzbuches.“

Screenshots als Beweis
In den meisten Chaträumen und Foren benutzen die Mitglieder nicht ihre eigenen Namen, sondern Pseudonyme. Das ist ein Grund, warum Mobbing im Internet so verbreitet ist: Während sie andere öffentlich erniedrigen, fühlen sich die Täter im Schutz der Anonymität sicher. „Diese Annahme ist jedoch schlichtweg falsch“, so Anne Kronzucker. „Es ist möglich, jeden Rechner, der ins Internet geht, über die so genannte IP-Adresse zu identifizieren.“ Opfern von Mobbing-Kampagnen rät die Fachfrau, sich Hilfe zu suchen – in Schulen etwa beim Vertrauenslehrer oder Tutor, bei Eltern und Freunden, aber auch bei den Betreibern des jeweiligen sozialen Netzwerks oder Mobilfunknetzes: „Man sollte sich umgehend schriftlich an den jeweiligen Anbieter wenden, um alle unerwünschten Fotos und Videos von sich entfernen zu lassen.“ Der Anbieter muss dem schon aus urheberrechtlichen Gründen nachkommen: Jeder Fotografierte hat ein „Recht am eigenen Bild“ (§ 22 Kunsturheberrechts-Gesetz) und kann dessen Veröffentlichung meist untersagen. Auch in Internetforen kann die Löschung beleidigender Inhalte verlangt werden. In besonders schweren Fällen ist die Polizei der richtige Ansprechpartner. Hilfreich ist, die Beweise zu sichern, sobald sich das Problem abzeichnet. „Von allen Nachrichten, Bildern oder Chatverläufen sollten Kopien abgespeichert werden“, betont die D.A.S. Juristin. Mit einem Screenshot kann man das festhalten, was der Bildschirm gerade anzeigt: Dazu betätigt man die „Druck“-Taste, öffnet mit Word oder Paint ein Dokument und drückt die Tastenkombination „Strg“ und „V“.

Wichtig zu wissen für Betroffene: Sie brauchen Cyber-Mobbing nicht hinzunehmen, denn das Internet ist alles andere als ein rechtsfreier Raum!


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