Rententipp
Rente mit 45 Beitragsjahren
12. Mai 2010 | Rentenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |Wer 45 Jahre zur Rentenversicherung eingezahlt hat, kann eine ungekürzte Altersrente erhalten – so haben es viele verstanden, als die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt wurde.
Diese Rente wird aber erst ab dem 65. Lebensjahr bewilligt! Wer vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen möchte, kann also ggf. trotz 45 anrechenbaren Jahren keine ungekürzte Rente bekommen.
Die neue Rente wird daher auch erst ab dem Jahr 2012 eingeführt und dient dann dazu, bei besonders langjährigen Versicherten eine Anhebung des Rentenein-trittsalters von 65 Jahren auf 67 Jahre zu verhindern.
Für einen Altersrentenbeginn vor dem 65. Lebensjahr können andere Rentenarten in Anspruch genommen werden, die aber mit einem Abschlag verbunden sein können. Hier empfiehlt sich eine Beratung durch den Rentenversicherer.
Weitere Auskünfte gibt es bei den Service-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, den Versichertenältesten und am kostenfreien Bürgertelefon unter 0800 100048 013.