Konventionelle private Rentenversicherung
Generali 3-Phasen-Rente neu am Versicherungsmarkt
1. Juli 2010 | Rentenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |Die Kundenwünsche nach Sicherheit, Rendite, Vorsorge für den Pflegefall, Absicherung des Partners und vor allem Flexibilität standen Pate bei der Entwicklung der neuen Generali 3-Phasen-Rente. Dabei handelt es sich um eine aufgeschobene konventionelle Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag.
Sie umfasst drei Phasen. Die optionale Startphase von bis zu zwei Jahren ermöglicht noch unentschlossenen Kunden, die auf die Verfügbarkeit ihres Kapitals großen Wert legen, in Ruhe über Möglichkeiten der Rentengestaltung nachzudenken. Sie eignet sich daher ideal für Wiederanleger: Außerplanmäßige Teilentnahmen sind sogar bis hin zur vollständigen Entnahme des Kapitals möglich. In der anschließenden Flexibilitätsphase, die fünf bis 15 Jahre dauert, bleibt diese Flexibilität erhalten. Natürlich steht das Vertragsguthaben auch im Todesfall zur Verfügung.
Die bei Abschluss des Vertrages getroffenen Festlegungen können umfassend an die sich ändernden Lebensumstände angepasst werden. Während der Flexibilitätsphase kann der ursprünglich geplante Rentenbeginn vorverlegt werden. Mit Beginn der Rentenphase bestehen verschiedene Wahlmöglichkeiten. Die Auszahlungen sind sowohl als lebenslange Rente, aber auch als Kapitalabfindung möglich. Die Versicherten können das Überschusssystem neu festlegen, die Todesfallabsicherung verändern oder alternativ eine Hinterbliebenenrente vereinbaren.
Alle, die auf Sicherheit, Flexibilität und gleichzeitig auf eine attraktive Rendite Wert legen, sind mit der Generali 3-Phasen-Rente auf der sicheren Seite. In der Startphase werden die Überschüsse monatlich gutgeschrieben, in der Flexibilitätsphase vierteljährlich und in der Rentenphase jährlich. Steuerlich ist das Produkt günstig, die Besteuerung erfolgt erst bei Auszahlung. Für ungeplante Entnahmen greift die Abgeltungsteuer auf den anteiligen Ertrag. Und bei der lebenslangen Rente wird wie üblich nur der Ertragsanteil mit dem individuellen Steuersatz erfasst. Abgerundet wird das Produkt durch eine erhöhte Altersrente im Pflegefall. Hierdurch besteht unter bestimmten Umständen ein zusätzlicher Schutz ohne Mehrbeitrag und Gesundheitsprüfung.