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Photovoltaik-Anlagen

Haben Solarzellen Einfluss auf die Rente?

28. April 2010 | Rentenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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Sind Einnahmen aus einer Photovoltaikanlage Einkommen und werden diese Einkünfte auf eine Erwerbsminderungs- oder Altersrente angerechnet? Nicht nur im Zusammenhang mit dem „Tag der Erneuerbaren Energien“, ist diese Frage für Rentner von Interesse. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg gibt dazu folgende Informationen:

Deutsche Rentenversicherung

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Grundsätzlich gilt: Wer vor dem 65. Lebensjahr eine vorgezogene Altersrente oder eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, darf nur bis zu 400 Euro monatlich hinzuverdienen, bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente gelten die individuellen Hinzuverdienstgrenzen. Rentner, die mit einer Solarstromanlage (Photovoltaikanlage) auf dem Dach Strom erzeugen und an ein Energieversorgungsunternehmen verkaufen, müssen die Einnahmen daraus versteuern.

Bei der Bewertung der Einnahmen folgt das Rentenrecht dem Steuerrecht. Das bedeutet: Wenn die Einnahmen aus der Photovoltaikanlage steuerlich als Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit beurteilt werden, gelten sie als Hinzuverdienst. Ausnahme: Wenn die Einnahmen aus Solarstrom steuerlich als Miet-, Pachteinnahme oder als Kapitalerträge bewertet werden, ist keine Anrechnung auf die Erwerbsminderungs- oder Altersrente möglich.

Weitere Auskünfte zum Thema gibt es auch bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg persönlich in den Regionalzentren, den Außenstellen im ganzen Land und über das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg unter 0800 100048024.

Ob es sich bei den Einnahmen als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder einer anderen steuerlichen Einkunftsart handelt, können nach dem Steuerberatungsgesetz nur ein Steuerberater, der Lohnsteuerhilfeverein oder das Finanzamt beurteilen. Die Rentenversicherung kann und darf in diesem Fall nicht beraten. Betroffene Rentner sollten klären, wie ihre Einnahmen aus einer Solarzellenanlage tatsächlich steuerlich bewertet werden und sich dann mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen.


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