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AOK begrüßt Nutzenbewertung für neue Medikamente

14. November 2010 | Gesetzliche Krankenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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Die AOK hat die vom Bundestag beschlossene Einführung einer schnellen Nutzenbewertung von neuen Medikamenten begrüßt.

AOK - Die Gesundheitskasse

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“Patienten und Beitragszahler werden davon profitieren, dass der Preis eines neuen Arzneimittels endlich an dessen tatsächlichen therapeutischen Nutzen gekoppelt wird”, sagte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Herbert Reichelt, in Berlin. “Dadurch werden sich Forschung und Entwicklung innovativer Medikamente für die Hersteller lohnen, gute neue Therapien für alle bezahlbar bleiben und den Patienten zeitnah zur Verfügung stehen.” Es sei anerkennenswert, dass die Politik den Lobbyversuchen der Pharmaindustrie zur Verwässerung des Verfahrens letztlich standgehalten habe. “Die Kassen sind über ihren GKV-Spitzenverband nun in der Lage, faire Preise für ihre Versicherten zu verhandeln.”

Auch die im neuen Arzneimittelgesetz verankerte finanzielle Beteiligung von Pharmaunternehmen, Medikamenten-Großhändlern und Apotheken an den steigenden Kosten des Gesundheitswesens in Form von Rabatten und Preisabschlägen begrüße die AOK ausdrücklich, so Reichelt.

Deutliche Kritik übt die AOK dagegen an den kartellrechtlichen Regelungen im neuen Gesetz. Ab Januar 2011 gilt für einzelne Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern zusätzlich das Kartellrecht. Statt der Sozialgerichte sind dann die Zivilgerichte für Ausschreibungen im Gesundheitswesen zuständig. Die AOK befürchtet, dass die Pharmaindustrie jetzt nochmals massiv versuchen wird, bestehende und neue Arzneimittelrabattverträge zu blockieren. Für die GKV stehen dadurch Einsparungen in Milliardenhöhe auf dem Spiel.

“Die Koalition ändert und verkompliziert ohne jede Not ein vorbildlich funktionierendes Verfahren”, sagte der Verhandlungsführer für die bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge, Baden-Württembergs AOK-Vorstandsvize Dr. Christopher Hermann in Stuttgart. “Die Sozialgerichte haben die juristischen Auseinandersetzungen nach Ansicht aller Beteiligten umsichtig, sachgerecht und zügig geklärt. Das bisher geltende Verfahren fördert Wettbewerb und damit insbesondere den Mittelstand. Deshalb kritisieren auch Mittelstandsvereinigungen der Wirtschaft die Neuregelung.”

“Leider hat insbesondere die FDP hier offenbar Industrieinteressen vor Patienteninteressen gesetzt”, so Hermann. “Es drängt sich der Eindruck auf, dass unter dem Deckmantel des Kartellrechts wettbewerbsfeindliche Altstrukturen mit wenigen Platzhirschen und hohen Generikapreisen eine neue Chance erhalten sollen.”


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