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Neues Recht ab 1.1.2011

AOK rät zur Vorsicht bei Vorkasse-Medikamenten

2. Januar 2011 | Gesetzliche Krankenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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Die Wahl einer Arznei in der Apotheke kann teuer werden: Wie die AOK Baden-Württemberg mitteilt, können gesetzlich Krankenversicherte ab dem 1. Januar 2011 statt des vom Arzt verordneten Arzneimittels ein anderes wirkstoffgleiches Medikament wählen.

Arzneimittel / Arzneirezepte

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Wer dies tut, muss laut AOK nicht nur in Vorkasse treten, sondern auch mit erheblichen Zusatzkosten rechnen. Von den Krankenkassen darf nach Gesetz nur ein Teil dieser Kosten erstattet werden.

Die Rechnung aus der Apotheke können die Versicherten zwar bei ihrer Krankenkasse einreichen, allerdings dürfe diese nur die Kosten des Medikaments erstatten, das die Apotheke eigentlich abgegeben hätte. Von diesem Erstattungsbetrag sind weitere gesetzliche Abschläge vorzunehmen. Den Aufpreis müssten Versicherte, die auf ein anderes Medikament bestehen, selbst bezahlen. „Wir können von diesem Verfahren nur abraten“, sagt Dr. Rolf Hoberg, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Durch die Neuregelung könnte leicht der Eindruck entstehen, dass Vorkasse-Medikamente auch die besseren Medikamente seien. Es gibt aber nach Feststellung der Zulassungsbehörde keinen medizinischen Zusatznutzen, da diese Medikamente den selben Wirkstoff in identischer Stärke enthalten und es sich um qualitativ völlig gleichwertige Produkte handelt“, erklärt der AOK-Chef.

Sollten sich Versicherte dennoch für ein Vorkasse-Medikament entscheiden, rät die AOK Baden-Württemberg, sich in der Apotheke die Mehrkosten vorab genau ausrechnen zu lassen, um hinterher keine böse Überraschung zu erleben. Die Regelung über die Vorkasse-Medikamente ist im Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts (AMNOG) zu finden, das zum 1. Januar 2011 in Kraft tritt.


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