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AOK Baden-Württemberg

Neues Finanzierungsgesetz für die gesetzliche Krankenversicherung ist Flickschusterei

14. November 2010 | Gesetzliche Krankenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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Das neue Finanzierungsgesetz für die gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verfehlt aus Sicht der AOK Baden-Württemberg die gesteckten Ziele. Das teilt die größte Krankenkasse im Südwesten am Freitag (12.11.2010) in Stuttgart mit.

AOK - Die Gesundheitskasse

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Auf Dauer seien mit dem Gesetz die Finanzierungsprobleme der GKV nicht zu lösen. Vielmehr grenze das Werk an Flickschusterei, packe die Probleme des Gesundheitswesens nicht bei den Wurzeln an, sondern gehe dem Beitragszahler nur an den Geldbeutel.

„Mit dem ‚GKV-Finanzierungsgesetz’ wird nun schnell mehr Geld in das Gesundheitssystem gepumpt und keine wirkliche, weil nachhaltige Ausgabenbegrenzungspolitik betrieben. Ganz so, als wolle man einen löchrigen Ballon dauerhaft mit Luft füllen“, sagt Dr. Rolf Hoberg, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg. Versicherte und Unternehmen würden ab Januar durch die Erhöhung des einheitlichen Beitragssatzes zur Kasse gebeten, danach einseitig die Versicherten durch den sogenannten Zusatzbeitrag. Vom zusätzlichen bürokratischen Aufwand für Unternehmen wie Krankenkassen ganz zu schweigen. Dieser ergebe sich insbesondere durch den sogenannten Sozialausgleich, der für einkommensschwache Versicherte gelten soll und durch das veränderte Meldeverfahren.

Insgesamt sei mit dem Gesetz – wieder einmal – die Chance verpasst worden, durch mehr Wettbewerbselemente und Verbindlichkeit wirkungsvoll und nachhaltig auf Kostenstrukturen einzuwirken. Hoberg: „Die Krankenkassen hätten durch das Gesetz stärker in die Lage versetzt werden müssen, Verträge direkt mit Leistungsanbietern, wie beispielsweise auch Krankenhäusern, zu schließen. Nur so hätte eine breite Bewegung im deutschen Gesundheitswesen entstehen können, die sich Qualität und Wirtschaftlichkeit nicht nur auf die gemeinsame Fahne geschrieben, sondern auch tatsächlich in die Praxis umgesetzt hätte. So aber fehlen solche Anforderungen im neuen Gesetz völlig.“

Dadurch werde es jetzt insgesamt zu einer weiteren Schwächung von Versorgungsstrukturen, allen voran der Hausarztstrukturen kommen, mit spürbar negativen Folgen vor allem im ländlichen Raum. „Dieser drohenden Entwicklung haben wir in Baden-Württemberg begonnen, durch den Hausarztvertrag und die Facharztverträge einen Riegel vorzuschieben. Mit fast einer Million Versicherten, die am Hausarztprogramm teilnehmen, ist zwar bereits nach kurzer Zeit Erfolgsgeschichte geschrieben worden. Nur braucht das bundesdeutsche Gesundheitswesen insgesamt mehr solcher Erfolge und die wird es mit diesem Gesetz nicht geben können“, so Hoberg weiter.

Anlass zur AOK-Kritik im neuen Gesetz sind auch die Regelungen zur Vorkasse bei Arztbesuchen, der sogenannten Kostenerstattung. „Da die Bindungsfrist von einem Jahr auf ein Quartal aufgeweicht wird, ist dies eine Einladung an die Leistungserbringer, Wartelistenmanagement zu betreiben und Versicherte zur Kostenerstattung zu drängen“, sagt Hoberg. In diesem Fall könnten Ärzte nämlich den deutlich höheren Satz für Privatpatienten verlangen. Der Versicherte bleibe nach der Behandlung auf bis zu 80 Prozent der Kosten sitzen, da die Krankenkasse nur den Betrag erstattet, den diese selbst dem Leistungserbringer zahlen würde. Hoberg: „Hier wird ein weiterer Spaltpilz in die soziale Krankenversicherung gelegt.“

Als „puren Aktionismus“ bezeichnet Hoberg die in letzter Minute eingebrachte Regelung, wonach Krankenkassen geringere Verwaltungskosten zugewiesen bekommen, sofern sie bis Ende 2011 nicht mindestens zehn Prozent ihrer Versicherten mit „Elektronischen Gesundheitskarten“ ausgestattet haben: „Diese Regelung führt der Akzeptanz des eigentlich sinnvollen Projektes bei der Bevölkerung weiteren Schaden zu, denn es sollen Karten ausgegeben werden, die im Vergleich zu den heutigen derzeit keinerlei Zusatznutzen haben. Hinzu kommt, dass die Arztpraxen flächendeckend gar nicht die für die neue Karte erforderlichen Lesegeräte haben und die Versicherten daher dann zwei Karten benötigen – die bisherige Krankenversicherungskarte und die neue“, sagt Hoberg. Für diese Art von Symbolpolitik fehle jedes Verständnis.


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