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AOK-Bundesverband

Verträge für langwirkende Insulinanaloga

9. Juli 2010 | Gesetzliche Krankenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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Die AOK-Gemeinschaft sichert jetzt durch entsprechende Verträge mit Herstellern die Verfügbarkeit langwirkender Insulinanaloga. Darauf hat der AOK-Bundesverband hingewiesen.

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Dadurch bleiben solche Insulinanaloga auch bei AOK-versicherten Patienten verordnungsfähig, für die der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) keine Ausnahmeregelungen getroffen hat. Gelungen ist dies nach Angaben des AOK-Bundesverbandes durch die Vereinbarungen von Rabatten für diese Insulinanaloga, die eine wirtschaftliche Versorgung sicherstellen und somit den Preisunterschied zu den Humaninsulinen kompensieren.

Für die AOK-versicherten Diabetiker kann nach einem Rahmenvertrag zwischen dem AOK-Bundesverband und der Firma Novo Nordisk künftig in solchen Fällen das Insulinanalogon Levemir verordnet werden. In Baden-Württemberg ist stattdessen im Zusammenhang mit dem dortigen Hausarztvertrag das Präparat Lantus der Firma Sanofi-Aventis verordnungsfähig.

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