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Diabetiker

Künstliches Insulin weiterhin auf Kassenrezept

13. Juli 2010 | Gesetzliche Krankenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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Hamburg – An Diabetes-Typ-2 erkrankte Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) können auch weiterhin langwirksame Insulinanaloga uneingeschränkt auf Kassenrezept verordnet bekommen.

Techniker Krankenkasse Versicherung

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Dies hat die Kasse gemeinsam mit den Anbietern solcher Präparate vertraglich sichergestellt. Die TK-versicherten Typ-2-Diabetiker können somit auch in Zukunft ihre Therapie mit künstlichem Insulin beibehalten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte zuvor entschieden, dass Krankenkassen die Kosten für langwirksame Insulinanaloga künftig nur noch dann übernehmen dürfen, wenn sie keine Mehrkosten im Vergleich zu Humaninsulin verursachen. Der Beschluss des G-BA wird in Kürze in Kraft treten.

Bereits im Jahr 2006 hat die TK als erste Krankenkasse Verträge für kurzwirksame Insulinanaloga mit Pharmaunternehmen abgeschlossen, damit die TK-versicherten Diabetes-Typ-2-Patienten auch weiterhin ihr gewohntes Insulinpräparat verwenden können.


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