Diabetiker
Künstliches Insulin weiterhin auf Kassenrezept
13. Juli 2010 | Gesetzliche Krankenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |Hamburg – An Diabetes-Typ-2 erkrankte Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) können auch weiterhin langwirksame Insulinanaloga uneingeschränkt auf Kassenrezept verordnet bekommen.

Techniker Krankenkasse Versicherung
Dies hat die Kasse gemeinsam mit den Anbietern solcher Präparate vertraglich sichergestellt. Die TK-versicherten Typ-2-Diabetiker können somit auch in Zukunft ihre Therapie mit künstlichem Insulin beibehalten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte zuvor entschieden, dass Krankenkassen die Kosten für langwirksame Insulinanaloga künftig nur noch dann übernehmen dürfen, wenn sie keine Mehrkosten im Vergleich zu Humaninsulin verursachen. Der Beschluss des G-BA wird in Kürze in Kraft treten.
Bereits im Jahr 2006 hat die TK als erste Krankenkasse Verträge für kurzwirksame Insulinanaloga mit Pharmaunternehmen abgeschlossen, damit die TK-versicherten Diabetes-Typ-2-Patienten auch weiterhin ihr gewohntes Insulinpräparat verwenden können.