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Gesundheitsreports: West-Ost-Gefälle bei Langzeit-Krankschreibungen | Tage, Krankengeld, Krankschreibung, Prozent, länger, Knapp, Jahr, Beschäftigte, Wochen, Dauert, jedoch, waren, Tagen, Falldauer | Versicherung²
Gesundheitsreport

West-Ost-Gefälle bei Langzeit-Krankschreibungen

2. August 2010 | Gesetzliche Krankenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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Hamburg – Knapp die Hälfte der Erwerbspersonen in Deutschland war im Jahr 2009 mindestens einmal krankgeschrieben. Nach Angaben des aktuellen Gesundheitsreports der Techniker Krankenkasse (TK) dauerte eine Krankschreibung im Durchschnitt 11,9 Tage, 0,3 Tage länger als im Jahr zuvor.

Techniker Krankenkasse Versicherung

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Neben Krebserkrankungen und Herzinfarkten, dauern vor allem Krankschreibungen aufgrund von Bandscheibenbeschwerden und psychischen Erkrankungen sehr lange. Dauert eine Krankschreibung länger als sechs Wochen haben sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und ALG-I-Empfänger Anspruch auf Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Laut TK sind zwar nur 4,5 Prozent der Krankschreibungsfälle mit Krankengeld verbunden, diese machen jedoch fast 46 Prozent aller Krankschreibungstage aus.

Im Durchschnitt dauert eine mit Krankengeld verbundene Krankschreibung knapp 100 Tage. Die durchschnittliche Falldauer ist regional jedoch sehr unterschiedlich. Während Krankengeldbezieher in Sachsen-Anhalt im letzten Jahr durchschnittlich 81 Tage arbeitsunfähig waren, waren Beschäftigte und ALG-1-Empfänger im Hamburg mit 117 Tagen knapp sechs Wochen länger krankgeschrieben. “Auffällig ist, dass die Krankengeldfälle vor allem in den Ländern, die erfahrungsgemäß sehr hohe Krankenstände aufweisen wie das Saarland, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern, deutlich kürzer als im Bundesdurchschnitt ausfallen. Zudem gibt es ein deutliches West-Ost-Gefälle, das heißt in allen fünf neuen Bundesländern liegt die Falldauer unter 90 Tagen”, erklärt Wiebke Arps, die bei der TK für den Gesundheitsreport verantwortlich ist.

Das Krankengeld wird individuell aus dem Arbeitseinkommen des Versicherten berechnet und beträgt bis zu 90 Prozent des Nettogehalts, maximal 2.625 Euro im Monat.


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