Warning: Creating default object from empty value in /www/htdocs/w00c8d42/wp-content/plugins/wpseo/wpseo.php on line 12
Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz – Stabiler Rentenbeitrag und neue Werte für 2011 | Prozent, Euro, Rentenversicherung, Selbstständige, unverändert, Beitragssatz, weiter, 2011, Monat, Jahr, neue, Pflegeversicherung, Freiwillige, Beitragsbemessungsgrenze | Versicherung²
Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Stabiler Rentenbeitrag und neue Werte für 2011

5. Dezember 2010 | Rentenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

MySpace Del.icio.us Yigg Folkd Facebook Webnews MisterWong Linkarena


Auch 2011 bleiben die Rentenbeiträge weiter stabil: Die gesetzliche Rentenversicherung geht mit einem unveränderten Beitragssatz von 19,9 Prozent ins neue Jahr.

Deutsche Rentenversicherung

Deutsche Rentenversicherung

Daneben gelten ab Januar 2011 einige neue Werte in der Rentenversicherung – die Wichtigsten im Ãœberblick:

  • Beitragsbemessungsgrenze
  • Freiwillige Versicherung und Versicherungspflicht für Selbstständige
  • Hinzuverdienstgrenzen
  • Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung


Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt wie bisher bei 5 500 Euro im Monat oder 66 000 Euro jährlich. Selbst wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Renten-Beiträge.

Freiwillige Versicherung und Versicherungspflicht für Selbstständige
Auch freiwillig Versicherte und versicherungspflichtige Selbstständige können die Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung nutzen. Wer sich freiwillig versichern möchte, kann jeden Betrag zwischen dem Mindestbeitrag von 79,60 Euro und dem Höchstbeitrag von 1 094,50 Euro im Monat wählen. Und bis zum 31. März 2011 kann man noch freiwillige Beiträge für das Jahr 2010 nachzahlen, auch hier pro Monat mindestens 79,60 Euro bis höchstens 1 094,50 Euro. Für versicherungspflichtige Selbstständige gilt der Regelbeitrag von monatlich 508,45 Euro unverändert weiter.

Hinzuverdienstgrenzen
Wer in voller Höhe eine Rente wegen Alters, wegen Erwerbsunfähigkeit oder voller Erwerbsminderung bezieht, kann wie beim Minijob unverändert monatlich 400 Euro hinzuverdienen. Bei Teilrenten wegen Erwerbsminderung und Altersrenten vor dem 65. Lebensjahrgelten die bisherigen Freibeträge unverändert weiter. Ab dem 65. Lebensjahr kann dann unbegrenzt hinzuverdient werden. Wer eine Hinterbliebenenrente erhält, hat ebenfalls Einkommensgrenzen zu beachten; auch hier gelten die bisherigen Freibeträge weiter.

Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung
Der bundesweit einheitliche Beitragssatz zur Krankenversicherung soll von bisher 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent steigen. Die Rentenversicherung hat sich bereits darauf eingestellt, so dass sie schon ab 1. Januar den neuen Beitrag berücksichtigen kann. Bis auf 0,9 Prozent teilen sich Rentner und Rentenversicherung den Krankenversicherungsbeitrag. Da heißt, unter dem Strich werden Rentner voraussichtlich 8,2 Prozent, die Deutsche Rentenversicherung 7,3 Prozent an die Krankenkasse zahlen. Der neue Betrag wird auf dem Kontoauszug ausgewiesen.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung bleibt auch im neuen Jahr unverändert bei 1,95 Prozent, für Kinderlose bei 2,2 Prozent.


Diskutieren Sie mit

 

VERSICHERUNG²

Versicherung² - Ihr Informationsportal mit Nachrichten, Tipps und Tricks zur Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung und vieles mehr - mit redaktioneller Sorgfallt aufbereitet und stets aktuell.

E-MAILNewsletter

Enter your email address:

Kostenlos und unverbindlich.