Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Wenn Rentner ins EU-Ausland umziehen
13. Februar 2011 | Rentenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |Wenn Rentner ins europäische Ausland umziehen, können sich die Leistungen ihrer Kranken- und Pflegeversicherung deutlich ändern. Das ist anders als bei der deutschen Rente, die sie unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz auch im Ausland meist in voller Höhe erhalten.
Es ist daher wichtig, sich frühzeitig nicht nur bei der Rentenversicherung, sondern auch bei der Kranken- und Pflegeversicherung beraten zu lassen. So kann schon vorab alles mit den Stellen im neuen Wohnsitzland geklärt werden.
Wer eine deutsche Rente bezieht, bleibt zwar meist in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, aber die Leistungen der Krankenversicherung können im Ausland von den bisher in Deutschland erhaltenen Leistungen abweichen. Auch die Leistungen der Pflegeversicherung können bei einem Wohnsitz im Ausland eingeschränkt sein. Zum Beispiel ist ein geringerer Leistungsumfang möglich oder ausländische Pflegeleistungen können auf das deutsche Pflegegeld angerechnet werden. Besonderheiten gibt es, wenn neben der deutschen auch eine ausländische Rente gezahlt wird. Hier gilt für die Krankenversicherung meist das Recht des neuen Wohnsitzlandes.