Deutsche Rentenversicherung Schwaben
Muss ich als Rentner Steuern zahlen?
27. November 2010 | Rentenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |Beim aktuellen Lesertelefon der „Augsburger Allgemeinen“ und der „Allgäuer Zeitung“ am 1. Dezember 2010 dreht sich alles um die Besteuerung von Altersvorsorge-Leistungen. Mit dabei ist Bettina Heuberger von der Deutschen Rentenversicherung Schwaben.
Am 1. Januar 2005 begann der Einstieg in die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, dass einerseits die Beiträge für den Aufbau der Altersversorgung – nach einer langen Übergangszeit – steuerfrei sein werden. Auf der anderen Seite werden dann später die Renteneinkünfte voll besteuert.
In der Übergangsphase zur nachgelagerten Rentenbesteuerung spielt der „Rentenfreibetrag“ eine wichtige Rolle. Der „Rentenfreibetrag“ ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss.
Stellen Sie Ihre Fragen am AZ-Lesertelefon:
- Ab welcher Höhe werden Altersrenten steuerpflichtig?
- Wovon hängt die Höhe der Freibeträge ab?
- Wann fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten an?
- Welche steuerlichen Konsequenzen kommen auf Riester-Sparer zu?
Die Experten am Telefon:
- Gabriele Hölzle (Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine)
- Frank Schreckhaas (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft)
- Bettina Heuberger (Deutsche Rentenversicherung Schwaben)
Die Telefone sind am Mittwoch, 1. Dezember 2010, von 16 bis 18 Uhr für Sie freigeschaltet. Die Telefonnummern entnehmen Sie bitte der Mittwochsausgabe der „Augsburger Allgemeinen” und der „Allgäuer Zeitung” sowie deren Heimatausgaben.