Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Krankenkassenbeiträge senken Nettorente ab 1. Januar 2011
5. Dezember 2010 | Rentenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |Für einen großen Teil der Rentner wird die Rentenzahlung im neuen Jahr etwas geringer ausfallen. Die Ursache ist allerdings keine Rentenkürzung, so die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg.
Vielmehr gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung ab Januar 2011 der einheitliche allgemeine Beitragssatz von 15,5 Prozent (bisher 14,9 Prozent). Davon zahlt der in der Krankenversicherung pflichtversicherte Rentner 8,2 Prozent. Der Betrag wird direkt von der Rente abgezogen und zusammen mit dem Anteil des Rentenversicherungsträgers in Höhe von 7,3 Prozent an die Krankenkasse überwiesen.
Umgekehrt gibt es auch Rentner, die mehr Rente auf ihrem Konto vorfinden: Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder bei einem Krankenversicherungsunternehmen privat versichert ist, zahlt seinen Kassenbeitrag selbst. Dafür erhält er von der Rentenversicherung einen Beitragszuschuss. Dieser beträgt im neuen Jahr 7,3 Prozent (bisher 7 Prozent). Der Pflegeversicherungsbeitrag bleibt unverändert bei 1,95 Prozent (für Kinderlose 2,2 Prozent). Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg wird über den veränderten Rentenzahlbetrag durch einen zusätzlichen Vermerk auf dem Kontoauszug der Kreditinstitute und Banken informieren.