AOK-Ratgeber
Sozialversicherung während eines Praktikums im Studium
17. August 2010 | Gesetzliche Krankenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |Für Praktika, die vor oder nach einem Studium absolviert werden gilt die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung…Wer während eines Praktikums im Studium Sozialversicherung zahlen muss, wissen die Experten der AOK PLUS.
Bei einem vorgeschriebenen Praktikum während des Studiums müssen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Dabei ist es gleich, ob der Student selbst in der Studentischen Krankenversicherung oder über seine Angehörigen kostenfrei familienversichert ist und ob er für seine Arbeit eine Vergütung erhält oder nicht. Nur wenn ein familienversicherter Student im Praktikum länger als zwei Monate ein monatliches Entgelt über 365 Euro erhält, muss er während dieser Zeit den „Studentenbeitrag“ bezahlen.
Studenten, die ein nicht vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums absolvieren, werden während dieser Zeit als Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig, wenn das monatlich erzielte Entgelt 400 Euro übersteigt. Für Praktika, die vor oder nach einem Studium absolviert werden gilt die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, denn das Praktikum ist nicht Bestandteil des Studiums. Mehr Infos dazu gibt es auch am Servicetelefon der AOK PLUS unter 0180 2471000 (6 Cent pro Anruf aus dem Festnetz, Handypreise max. 0,42 Euro pro Minute).