AOK-Ratgeber
Sozialversicherung während eines Praktikums im Studium
17. August 2010 | Gesetzliche Krankenversicherung | Kein LeserbriefFür Praktika, die vor oder nach einem Studium absolviert werden gilt die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.