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AOK Niedersachsen: Infos zur Integrierten Versorgung Schizophrenie | Patienten, Versorgung, Behandlung, integrierten, Schizophrenie, Arzt, Rahmen, Leben, ambulante, Therapie, Qualitätsindikatoren, erhalten, Evaluation, verbessern | Versicherung²
AOK Niedersachsen

Infos zur Integrierten Versorgung Schizophrenie

7. November 2010 | Gesetzliche Krankenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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Ungefähr jeder hundertste Mensch durchlebt einmal im seinem Leben eine schizophrene Episode. Bei fast 80 Prozent bildet sich im Folgenden eine chronische Schizophrenie heraus, die das Leben der Betroffenen und ihres Umfelds stark beeinträchtigt und großes individuelles Leid verursachen kann.

AOK - Die Gesundheitskasse

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Warum Schizophrenie ?
Ungefähr jeder hundertste Mensch durchlebt einmal im seinem Leben eine schizophrene Episode. Bei fast 80 Prozent bildet sich im Folgenden eine chronische Schizophrenie heraus, die das Leben der Betroffenen und ihres Umfelds stark beeinträchtigt und großes individuelles Leid verursachen kann. Neben dem individuellen Leid ist die Schizophrenie eine der teuersten psychischen Erkrankungen. Je später eine sachgemäße Therapie beginnt, umso ungünstiger ist der Verlauf dieser Erkrankung. Das bisher zersplitterte Versorgungssystem behindert die notwendige Behandlungskontinuität. Dabei ist bei rechtzeitiger und kontinuierlicher, ambulanter Behandlung eine gute Langzeitprognose für die Patienten auch im Hinblick auf den Erhalt der individuellen Lebenswelt zu erreichen.

Notwendig ist eine Therapie, die möglichst früh beginnt, die alle an der Behandlung Beteiligten vernetzt und gezielt einbezieht und die durch ein aus dem ambulanten Bereich heraus organisiertes, gestuftes Krisenmanagement langfristig einen positiven Behandlungsverlauf ermöglicht.

Die Vertragspartner sind überzeugt, auf diesem Wege die Versorgung von potenziell bis zu 13.000 AOK-versicherten Schizophrenie-Erkrankten in Niedersachsen qualitativ nachhaltig zu verbessern.

Wie wird die Versorgung optimiert?
Grundlage des Versorgungsmanagements stellt ein Behandlungspfad dar, der entwickelt wurde, um die Krankheitsbewältigung zu unterstützen und die ambulante Versorgung, insbesondere in Krisensituationen, substantiell zu verbessern. Basis dazu bilden die S3-Behandlungsleitlinie Schizophrenie und die Erkenntnisse der Psychiatrie-Enquête. Der Behandlungspfad ist modular aufgebaut und bietet je nach Therapiesituation und individuellem Patientenbedürfnis verschiedene Optionen an, die der Leistungserbringer mit dem Patienten gemeinsam auswählt. >b>Der Arzt behält für jeden einzelnen Patienten die volle Therapiefreiheit einschließlich der Pharmakotherapie.

Strukturell setzt das Versorgungsmanagement mit einem dezentralen Netzwerk auf eine flächendeckende und wohnortnahe ambulante Versorgung der Patienten. Niedergelassene Psychiater in Kooperation mit psychiatrischen Fachpflegern bilden das Behandlungsteam vor Ort. Sie sorgen für die zielgerichtete Einbindung von Hausärzten, Krankenhäusern oder Einrichtungen in der Gemeinde in den Behandlungsprozess. Die Versorgung der eingeschriebenen Patienten wird im Sinne eines Case-Managements von den Behandlungsteams koordiniert, die bei Bedarf auch eine aufsuchende gemeindenahe Betreuung anbieten. Bei Krisen kann rund um die Uhr die ambulant psychiatrische Pflege kontaktiert werden. In Absprache mit dem Arzt wird je nach Schwere der Krise entschieden, ob die weitere Krisenintervention über eine intensivierte ambulante Behandlung erfolgen kann oder ob eine Klinikeinweisung notwendig ist.

Zudem können Patienten mit entsprechendem Unterstützungsbedarf einen Bezugstherapeuten erhalten, der ein rechtzeitiges Eingreifen bei Zustandsverschlechterungen sichert und die Gemeindeintegration fördert. Letzteres beinhaltet auch das gezielte Heranführen an geeignete komplementäre Versorgungsangebote, die Unterstützung bei der Integration im Wohn- und Arbeitsumfeld sowie die Förderung der Selbstbestimmung und Eigenständigkeit der Patienten. Parallel dazu sollen mit Hilfe psychoedukativer Gruppenangebote für die Erkrankten und deren Angehörige Informationen über die Erkrankung und ihre Behandlung vermittelt werden. Auf diese Weise soll die Behandlungsadhärenz gestärkt und die Früherkennung von Krankheitsrückfällen verbessert werden.

Wo liegt der Vorteil für den Versicherten?
Der Fokus liegt auf einer langfristig angelegten ambulanten Therapie, die sowohl den medizinischen Behandlungsbedarf als auch durch die Erkrankung bedingte Probleme in verschiedenen Lebensbereichen berücksichtigt. Die Erfahrung etwa durch ein Pilotmodell im Raum Niederelbe (Dr. Walle, Facharzt für Psychiatrie) zeigt, dass sich die Therapiemöglichkeiten dadurch verbessern. Zum Beispiel erhalten die Betroffenen einen Bezugstherapeuten als zentralen persönlichen Ansprechpartner, der sie quasi als Lotse durch das Versorgungssystem steuert.

Außerdem haben die Patienten die Möglichkeit, etwaige Krisen besser zu bewältigen. Rund um die Uhr können sie über ein Krisentelefon die Bezugstherapeuten erreichen, die nach Rücksprache mit dem Arzt die weitere Krisenbehandlung organisieren. Auch die Angehörigen werden in den Behandlungsprozess aktiv einbezogen, da sie die Erkrankten in akuten Krankheitsphasen ebenso wie bei der langfristigen Reintegration oft ganz wesentlich unterstützen.

Die Teilnahme der Versicherten ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Für den Patienten ergeben sich dadurch keinerlei Nachteile hinsichtlich seiner weiteren Behandlung im Rahmen der Regelversorgung.

Versicherte, die sich nicht für eine Teilnahme an der integrierten Versorgung entscheiden, erhalten weiterhin – ohne Einschränkungen – die sonst üblichen Leistungen der Regelversorgung.

Welche vertragliche Regelung ist die Grundlage für die Integrierte Versorgung?
Nur durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Krankenkassen und geeigneten Leistungserbringern (Selektivverträge) ist es möglich, eine sektorenübergreifende Behandlungskontinuität zu entwickeln, deren Steuerung im medizinischen Bereich des SGB V verbleibt. Die starke Vernetzung der am Behandlungsprozess Beteiligten erfordert die operative Steuerung durch eine Managementgesellschaft. Der IV-Vertrag mit der I3G ist nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 SGB V vergeben worden.

Wie ist es zu der Kooperation der AOK mit einem Tochterunternehmen der Pharmaindustrie gekommen?
Die AOK Niedersachsen hat im Wege einer mehrstufigen, transparenten öffentlichen Ausschreibung einen Vertragspartner für dieses Modell gesucht. Die Bewerber kamen unter anderem aus den Reihen der Ärzteschaft, der freien Wohlfahrtspflege, des klinischen Bereichs und von Beratungs- und Managementgesellschaften.

Da ein derartiges Versorgungsmodell mit finanziellen Risiken behaftet ist, sollte der Vertragspartner das wirtschaftliche Risiko im Rahmen der Budgetverantwortung tragen. Auf diese Weise stellt die AOK sicher, dass mögliche Ausgabensteigerungen nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft erfolgen.

Von den eingereichten Angeboten war das Konzept der I3G GmbH, das u. a. auf den Grundsätzen des in der Region Niederelbe seit 2004 erfolgreich erprobten Integrierten Versorgungskonzepts basiert, aus medizinischer und wirtschaftlicher Sicht das geeignetste.

Werden Arzneimittel von Janssen-Cilag in der Versorgung bevorzugt?
Nein, die Therapieentscheidung in der Integrierten Versorgung und damit auch die Auswahl der Medikamente hat alleine der behandelnde Arzt. Der dem Versorgungsmanagement zugrunde liegende Behandlungspfad orientiert sich an der aktuellen Behandlungsleitlinie der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde und schließt alle für die Indikation zugelassenen, auf dem deutschen Markt verfügbaren Arzneimittel mit ein.

Im Vertrag ist explizit vorgesehen, dass Gegensteuerungsmaßnahmen ergriffen werden, sollte es zu Umsatzverschiebungen oder Mengentwicklungen zu Gunsten einzelner pharmazeutischer Unternehmen kommen. Mit diesem Vertrag sollen keine Marktanteils- oder Mengenverschiebungen entstehen. Im Rahmen von Standardauswertungen wird dieses regelmäßig überwacht.

Qualität und Transparenz
Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung der Patienten ist das zentrale Ziel des Vertrages. Der Erfolg der Behandlung und auch ihre Honorierung orientieren sich an Vorgaben, die unabhängige Experten als Qualitätsindikatoren im Auftrag des AOK-Bundesverbandes entwickelt haben. Die AOK Niedersachsen und ihre Versorgungspartner haben sich verpflichtet, das Behandlungssystem an diesen Zielen auszurichten.

Alle Behandlungsteams dokumentieren die individuelle Therapie in einem einheitlichen Softwaresystem und legen dabei insgesamt 15 Qualitätsindikatoren zugrunde. Zu diesen kontinuierlich erfassten Qualitätsindikatoren gehören die zeitnahe ambulante Weiterbehandlung nach stationärer Entlassung, die Unterstützung der Patienten durch einen Case Manager, der Einbezug der Angehörigen in die Behandlung, die Psychoedukation der Patienten, die Vermeidung antipsychotischer Polypharmazie sowie ein regelmäßiges Nebenwirkungsmonitoring. Jährliche Qualitätsberichte, die veröffentlicht werden, sorgen für Transparenz. Auf diese Weise erhalten die Patienten die Möglichkeit, eine informierte Entscheidung über die Teilnahme an der Integrierten Versorgung zu treffen. Darüber hinaus begleitet ein interdisziplinär besetzter Expertenbeirat das Versorgungsmanagement.

Parallel zu der kontinuierlichen Erhebung der Qualitätsindikatoren soll eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation des Projekts erfolgen, bei der im Rahmen einer prospektiven kontrollierten Evaluation die Effektivität der integrierten Versorgung analysiert wird. Dabei soll insbesondere geprüft werden, welche Auswirkungen das Versorgungsmodell auf die Krankheitssymptomatik und das psychosoziale Funktionsniveau sowie auf Lebensqualität und die Versorgungszufriedenheit der Patienten hat. Die wissenschaftliche Evaluation wurde im September 2010 europaweit ausgeschrieben. Die fünf Bewerber mit der höchsten Fachexpertise wurden im Oktober 2010 zur Einreichung eines Evaluationskonzepts aufgefordert. Die Begleitforschung wird zu gleichen Teilen von der I3G und der AOK finanziert.


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