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Hausärzte

AOK Bayern fordert neue gesetzliche Regelung

2. Januar 2011 | Gesetzliche Krankenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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Das seit 2009 im Sozialgesetzbuch (SGB) verankerte Hausärzte-Monopol hat sich nach Auffassung der AOK Bayern nicht bewährt. Die Regelung sieht vor, dass Hausarztverträge mit Gemeinschaften zu schließen sind, die mindestens die Hälfte der Hausärzte des Bezirks einer Kassenärztlichen Vereinigung vertreten.

AOK - Die Gesundheitskasse

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„Der Rechtsbruch des Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV) belegt die Missbrauchsmöglichkeit des Monopols und damit verbunden die Erpressbarkeit von Politik und Krankenkassen“, so Dr. Helmut Platzer, Vorsitzender des Vorstands der AOK Bayern. Der BHÄV hatte seine Mitglieder zum gemeinsamen Systemausstieg aufgerufen, um über einen Versorgungsnotstand neue Verträge auf Basis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu erzwingen.

Nach Platzer ist es nun notwendig, die Monopolisierung einer Ärztegruppe durch das SGB zu beseitigen. Es habe sich gezeigt, dass die an sich für eine flächendeckende Versorgung sinnvolle Konstruktion der gesetzlichen Regelung durch den Zwang zum Vertragsschluss mit einem Monopolisten zum Scheitern verurteilt ist. Als fatal habe es sich erwiesen, dass ein einzelner Verband alle Fäden in der Hand hat, von denen das Funktionieren der hausärztlichen Versorgung eines ganzen Bundeslandes abhängt.

Ein derartiges gesetzliches Monopol ist nach Angaben der Kasse in keinem anderen Wirtschafts- oder Rechtsbereich bekannt. „Dringend notwendig ist jetzt eine Gesetzesinitiative, die den Abschluss von Hausarztverträgen neu regelt”, so Platzer. Bestärkt sieht sich die Kasse in dieser Bewertung durch die am 1. Januar 2011 in Kraft tretende Erstreckung des Kartellrechts auf Krankenkassen. Diese bringe nicht nur Verpflichtungen, sondern auch Schutzrechte für die Kassen mit sich, wie sie auch für andere Unternehmen gelten. Auch Krankenkassen haben danach Anspruch, im Interesse ihrer Beitragszahler vor der Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch einzelne Leistungserbringer geschützt zu werden.

Die AOK geht im Übrigen davon aus, dass das bisherige Verhalten des Hausärzteverbandes und die angekündigten künftigen Maßnahmen durch das Bundeskartellamt kritisch geprüft werden.

Platzer betonte, dass die Idee der hausarztzentrierten Versorgung durch das Fehlverhalten des BHÄV und einzelner verbandspolitisch motivierter Hasardeure nicht widerlegt ist und es mit Sicherheit auch künftig Hausarztverträge geben wird. „Das sind wir nicht nur den Versicherten schuldig, sondern auch den patientenorientierten und vertragstreuen Hausärzten”, so Platzer.

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