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Hausarztvertrag

AOK Bayern begrüßt gerichtliche Überprüfung der Überzahlung

1. Juli 2010 | Gesetzliche Krankenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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Um die Existenz der bayerischen Hausärzte hinsichtlich der damals noch nicht abzuschätzenden finanziellen Risiken der bundesweiten Honorarreform zu sichern, ist die AOK Bayern 2009 mit fast 33 Millionen Euro in Vorleistung gegangen.

AOK - Die Gesundheitskasse

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Bereits zu diesem Zeitpunkt war vereinbart, dass dieser Betrag verrechnet wird, sollten die befürchteten Einkommensverluste für die Hausärzte nicht eintreten. Der Landesvorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV) hatte die Überzahlung auch bereits bestätigt.

Zwischenzeitlich liegen auch die offiziellen Werte der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) vor, die eine Umsatzsteigerung bei den Hausärzten belegen. Bislang konnte jedoch zwischen BHÄV und AOK Bayern keine Einigkeit über die Verrechnung der Überzahlung erreicht werden. Die Ankündigung des Verbandes, die Einforderung der Überzahlung gerichtlich prüfen zu lassen, begrüßt die AOK Bayern. Unabhängig von der Verrechnung der Überzahlung bleibt es grundsätzlich bei der vereinbarten Honorarhöhe. Die AOK Bayern ist nach wie vor davon überzeugt, dass der Hausarztvertrag ein wichtiger und richtiger Schritt in der ärztlichen Versorgung der Versicherten ist.

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