Ãœberschwemmungen in Sachsen
Schäden noch nicht bezifferbar
10. August 2010 | Gebäudeversicherung Drucken | Weiterempfehlen |Noch keine Schätzungen möglich / Erinnerung an 2002 / Risikobewusstsein gesunken / Umfrage: Nur jeder vierte Eigenheimbesitzer in Sachsen hat bauliche Maßnahmen getroffen / Weniger als die Hälfte haben Elementarschaden-Versicherung / Haushaltsversicherung in den neuen Bundesländern deckt Hausratschäden / Tipps für den Schadenfall
Am Wochenende hatten die Pegel in Sachsen die Höchststände erreicht, jetzt bewegt sich das Hochwasser gen Brandenburg. „Schätzungen über Schadenanzahl und -höhe sind bei Überschwemmungen kurzfristig nicht möglich, da anders als bei Sturm oder Hagel die Schäden erst sichtbar werden, wenn sich das Wasser wieder zurückgezogen hat“, sagt Severin Moser, Vorstandsvorsitzender der Allianz Versicherungs-AG. „Erst dann können die Schäden von unseren Regulierern besichtigt werden.“ Das ist derzeit nur im Bereich Chemnitz der Fall, hier hat der Schadenaußendienst die Arbeit aufgenommen. Die Allianz rät Betroffenen, schnellstmöglich ihren Versicherungsvertreter zu informieren. Außerdem können Allianz Kunden unter den Rufnummern 01802-100107 (Gebäude und Hausrat) und 01802-100102 (Fahrzeuge) ihre Schäden melden.
Erinnerung an 2002: Im August starben in Mittel- und Osteuropa 400 Menschen durch verheerende Überschwemmungen, Hunderttausende verloren ihr Hab und Gut. In Deutschland waren mehr als 340.000 Menschen betroffen. Besonders in Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden ganze Dörfer überflutet. Für das Jahrhunderthochwasser 2002 hatte die Allianz für Ihre Versicherungsnehmer rund 800 Millionen Euro aufgewendet. Insgesamt bezahlten die Versicherer rund 1,8 Milliarden Euro. Der volkswirtschaftliche Schaden betrug ca. 11 Milliarden Euro.
Tipps für den Schadenfall
- Markieren Sie die erreichten Wasserstände und dokumentieren Sie die Schäden
- Halten Sie den Schaden beispielsweise durch Abpumpen des Wassers, Reinigung und Trocknung des Gebäudes und der durchnässten Einrichtung so gering wie möglich
- Bevor Sie elektrische Geräte wieder in Gang setzen, sollten Sie diese überprüfen lassen, da im schlimmsten Fall Lebensgefahr bestehen kann
- Entsorgen Sie zerstörte oder beschädigte Gegenstände erst nach Rücksprachemit Ihrer Versicherung
Für die Schadenmeldung hilfreich:
- Versicherungsnummer
- Was ist beschädigt und in welchem Umfang?
- Erste Schätzung der Schadenhöhe, ggf. erste Fotos von den Schäden
- Telefonnummer für Rückfragen
Wer sich um die Organisation der Schadensbeseitigung, z.B. Trocknung des Mauerwerks, nicht selbst kümmern will, kann auf den kostenlosen Allianz Handwerker-Service (AHS) zählen. Moser erläutert das Assistance-Produkt: “Wenn gewünscht, übernimmt der AHS bei Schäden am Wohnge-bäude die Beauftragung, Koordination und Qualitätskontrolle der Handwerker. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Allianz.“