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AOK Bundesverband

Notoperation ohne nachhaltige Strukturreformen

14. November 2010 | Gesetzliche Krankenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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Nach dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz ist jetzt auch der zweite Teil der geplanten Gesundheitsreform vom Bundestag verabschiedet worden. Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz will die Bundesregierung das für 2011 prognostizierte Defizit von rund zehn Milliarden Euro auffangen und die künftige Finanzierung ändern.

AOK - Die Gesundheitskasse

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Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz wird nach Dr. Herbert Reichelt, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, eine kurzfristig wirksame “Notoperation” vollzogen, mit der die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2011 vor einer finanziellen Schieflage bewahrt werde. Das erlaube der AOK, ohne Zusatzbeiträge ins Jahr 2011 zu starten.

Reichelt kritisierte: “Es fehlen nachhaltige Strukturreformen zugunsten von mehr Wettbewerb. Krankenkassen brauchen mehr Vertragsfreiheit. Die Kassen könnten wirtschaftlicher arbeiten, wenn sie zum Beispiel mit bestimmten spezialisierten Leistungserbringern in der stationären und ambulanten Versorgung selektive Verträge über planbare Behandlungen abschließen dürften und Kontrahierungszwänge reduziert würden”, erläutert der AOK-Chef. Nur mit derartig verbesserten Gestaltungsmöglichkeiten werde es gelingen, dauerhaft eine qualitativ hohe Versorgung zu günstigen Kosten sicherzustellen und damit Zusatzbeiträge für die Versicherten auch längerfristig zu vermeiden.

Kostensteigerungen künftig nur über Zusatzbeiträge
Nach dem Gesetz der Regierungskoalition müssen die Krankenkassenmitglieder künftige Kostensteigerungen, die oberhalb der durchschnittlichen Steigerungsrate der Löhne und Renten liegen, allein über Zusatzbeiträge tragen. 2011 steigt nun der einheitliche Beitragssatz von jetzt 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent – das Niveau vor dem Konjunkturpaket II. Zugleich wird der Anteil der Arbeitgeber auf 7,3 Prozent, der Anteil der GKV-Mitglieder auf 8,2 Prozent festgeschrieben. Damit die Versicherten durch Zusatzbeiträge nicht finanziell überlastet werden, ist ein Sozialausgleich aus Steuermitteln vorgesehen. Der soll greifen, wenn der GKV-durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens eines Mitglieds übersteigt. Für den Sozialausgleich ist 2011 ein einmaliger zusätzlicher Steuerzuschuss von zwei Milliarden Euro beschlossen worden.

Schieflage zu Lasten der Beitragszahler
Reichelt kritisierte eine Schieflage der Reform zu Lasten der Beitragszahler und zugunsten von Ärzten und Krankenhäusern. Denn das Gesetz programmiere weiter steigende Krankenhausvergütungen für 2011 und 2012.

Für die knapp 150.000 Vertragsärzte belaufe sich das Plus im kommenden Jahr sogar auf mehr als eine Milliarde Euro. “Das ist nicht im Interesse der Beitragszahler. Die Krankenkassen hatten darauf gedrängt, dass sich 2011 auch die niedergelassenen Ärzte mit einer Nullrunde angemessen an der Bewältigung der Wirtschaftskrise beteiligen”, kritisiert Reichelt. Eine Nullrunde gebe es jetzt aber nur für die gesetzlichen Krankenkassen. Besonders problematisch seien diese zusätzlichen Mehrausgaben für die Kassen, weil die konjunkturell bedingten Mehreinnahmen der Kassen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zunächst in die Rücklagen des Gesundheitsfonds fließen.

Reichelt: „Die Politik steckt das Geld also in den Sparstrumpf des Gesundheitsfonds. Es fehlt dann den Kassen bei der Bezahlung der steigenden Leistungsausgaben.”


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