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Seit Mai noch flexibler

Leben und arbeiten in Europa

12. Mai 2010 | Rentenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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Mehr Flexibilität für Arbeitnehmer, die in verschiedenen europäischen Staaten leben und arbeiten, bieten die seit Mai geltenden neuen EG-Verordnungen.

Deutsche Rentenversicherung

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Über die Entsendung können Arbeitnehmer jetzt bis zu zwei Jahre im Ausland arbeiten, ohne in die Sozialversicherung des anderen Staates wechseln zu müssen. Bisher ging dies nur für ein Jahr. Voraussetzung: Der Arbeitnehmer wird nur vorübergehend von seinem Arbeitgeber ins Ausland entsandt und weiter von ihm bezahlt. Dazu muss die Entsendebescheinigung vorliegen, bevor die Beschäftigung im Ausland aufgenommen wird.

Positiv für die Versicherten ist auch, dass sie ihren Rentenantrag künftig nicht nur in dem Staat stellen können, in dem sie wohnen, sondern auch in dem Staat, in dem sie arbeiten. Und durch ein schlankeres Verfahren werden sie ihre Bescheide schneller in den Händen halten.

Unverändert bleiben die seit über 50 Jahren bewährten Regeln des EG-Rechts: Für einen Leistungsanspruch werden alle Versicherungszeiten zusammengerechnet und Leistungen werden uneingeschränkt ins europäische Ausland gezahlt. Für bereits laufende Renten ändert sich in der Regel nichts.

Die EG-Verordnungen stimmen die sehr unterschiedlichen Rentensysteme in Europa miteinander ab und stellen sicher, dass es bei der Rente keine Nachteile gibt. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz ist innerhalb der Regionalträger bundesweit der Ansprechpartner für Versicherte und Rentner, die auch in Frankreich oder Luxemburg arbeiten oder dort wohnen. Wie selbstverständlich Leben und Arbeiten in Europa mittlerweile ist, zeigen auch diese Zahlen: Rund 35 000 Renten zahlt der rheinland-pfälzische Rentenversicherungsträger ins Ausland, vor allem nach Frankreich und Luxemburg. Über 10 000 Rentenanträge und mehr als 30 000 Anfragen zum Versicherungsverlauf wurden 2009 bearbeitet.


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