Rentenversicherung
Fachinformation zum neuen Europarecht ab dem 1. Mai 2010
3. Mai 2010 | Rentenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |Am 1. Mai 2010 treten mit den EG-Verordnungen 883/2004 und 987/2009 neue Regelungen zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Kraft. Sie lösen die EWG-Verordnungen 1408/71 und 574/72 ab.
Durch die neuen Verordnungen bleiben die seit über 50 Jahren bewährten Grundprinzipien des koordinierenden europäischen Sozialrechts, die Zusammenrechnung aller in den Mitgliedstaaten zurückgelegten Versicherungszeiten und die ungekürzte Rentenzahlung ins europäische Ausland, unangetastet.
Nähere Informationen enthält die beigefügte Fachinformation 1/2010 der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern.
Es ergeben sich aber auch einige Neuerungen durch die Reform. Mit ihr verbunden sind beispielsweise eine gesetzliche Normierung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur allgemeinen Sachverhaltsgleichstellung, die Einführung von Verfahrenserleichterungen sowie eine sprachliche Vereinfachung und Straffung der Verordnungstexte.