Studie
Kunden wünschen sich klare Kündigungsfristen
10. November 2010 | Kfz Versicherung Drucken | Weiterempfehlen |Der 30. November als traditioneller Kündigungstermin für Kfz-Versicherungen ist den Deutschen geläufig. 63 Prozent der Autofahrer kennen diesen Stichtag, von dem jedoch einige Versicherer abweichen. Zu diesem Ergebnis kommt die repräsentative Studie “DEVK Kfz-Wechselkompass 2010″. Psychonomics befragte dazu über 1.000 Autobesitzer, die sich einen Wechsel ihrer Kfz-Versicherung zum Jahresende vorstellen können.
Die Studie ergab, dass 75 Prozent der deutschen Autofahrer, die ihre Kfz-Versicherung jetzt wechseln wollen, dies in den letzten fünf Jahren schon mindestens einmal getan haben. Gut 40 Prozent haben seit 2005 sogar schon zwei Mal oder noch öfter den Anbieter geändert. Kündigen können Versicherte ihre alte Kfz-Versicherung ohne Angabe von Gründen immer einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres, also in der Regel bis zum 30. November 2010.
Autofahrer legen Wert auf transparente Wechseltermine
Der Kündigungstermin Ende November ist bei deutschen Autofahrern bekannt. Bei der Befragung zum DEVK Kfz-Wechselkompass im Juli – noch fern von den Werbekampagnen der Versicherer im Herbst – wussten trotzdem 63 Prozent der Befragten, dass sie in der Regel bis zu diesem Termin kündigen müssen, um zum Jahresanfang zu einem anderen Anbieter wechseln zu können. Doch Vorsicht: Der genaue Ablauftermin des Kfz-Vertrags steht im Versicherungsschein! Einige Versicherer bieten Verträge mit einem anderen Ablauftermin als dem 1. Januar an, sodass der Wechsel-Stichtag dann ein ganz anderer sein kann.
Wer sich für einen solchen Vertrag entschieden und z. B. am 15. Mai 2010 ein neues Auto gekauft hat, muss spätestens bis zum 14. April 2011 kündigen, um zum 15. Mai 2011 wechseln zu können. Bei den DEVK Versicherungen gibt es auch für Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherungen nur Jahresverträge, die wie die Kfz-Versicherung kundenfreundlich jeweils zum Jahresende kündbar sind – allerdings mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Dieser Ablauftermin ist für die Kunden gut nachvollziehbar und bietet eine klare Vertragsgestaltung.