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Die Qual der Wahl: Was Autofahrer wissen sollten, bevor sie sich für eine neue Kfz-Versicherung entscheiden | Versicherer, Schäden, will, wissen, fristgerecht, Monate, BRUDERHILFE, Kunde, Schadenfall, Diebstahl, Kündigung, Wichtig, Leistungen, sparen | Versicherung²
Die Qual der Wahl

Was Autofahrer wissen sollten, bevor sie sich für eine neue Kfz-Versicherung entscheiden

28. Oktober 2010 | Kfz Versicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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Bis zum 30. November können die meisten Autofahrer entscheiden, ob sie ihre Kfz-Versicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Vergleichen lohnt sich: Wer vergleicht, kann oft ein paar hundert Euro pro Jahr sparen, denn die Preisspannen zwischen den einzelnen Anbietern sind erheblich.

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Doch mit dem Preisvergleich allein ist es, laut der BRUDERHILFE Sachversicherung, nicht getan. Man muss auch wissen, wie solch ein Wechsel vonstatten geht. In der Regel läuft ein Kfz-Versicherungsvertrag vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Wer fristgerecht kündigen will, muss dies spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich tun. Wichtig zu wissen: Entscheidend für die Gültigkeit ist nicht der Tag des Verschickens, sondern dass die Kündigung dem Versicherer fristgerecht vorliegt. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich vom Versicherer den Eingang der Kündigung bestätigen.

Wer die Versicherung wechselt, sollte nicht nur auf den Preis schauen. Wichtig – besonders im Schadenfall – sind auch die Leistungen. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch die Mindestanforderungen an ihre Leistungen werden vom Gesetzgeber festgelegt. Unterschiede gibt es jedoch bei den Deckungssummen. Empfehlenswert sind 100 Millionen Euro. Die meisten Autofahrer haben darüber hinaus noch eine Teilkasko- oder eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen.

Erstere schützt vor allem bei Diebstahl, bei Schäden, die durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag verursacht wurden, aber auch bei Schäden durch den Zusammenstoß mit Tieren. Die Vollkasko ist zuständig für selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall oder Vandalismusschäden durch Dritte. Jeder, der einen neuen Pkw fährt, sollte darauf achten, dass die Neuwertentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl für mindestens 12 Monate garantiert ist, besser noch für 18 Monate.

Geld sparen kann man bei immer mehr Versicherern, wenn man eine Kaskoversicherung mit Werkstattbindung abschließt. Der Kunde überlässt dann im Schadenfall dem Versicherer die Auswahl der Werkstatt und die Schadenabwicklung. Der Versicherer gibt die Einsparungen weiter, die er durch schnellere Abläufe und Großkundenkonditionen erzielt. Mit diesem Service erreicht die BRUDERHILFE eine Top Positionierung am Markt und der Kunde spart dadurch 20 Prozent des Kaskobeitrags.


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