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Einschränkung von Wahlfreiheit

Keine Quersubventionierung von Wahltarifen in der GKV

23. August 2010 | Gesetzliche Krankenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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Der AOK-Bundesverband hat sich nachdrücklich gegen Einschränkungen der Wahlfreiheit von gesetzlich Krankenversicherten ausgesprochen. “Es darf keine Einschränkung von Wettbewerb und Wahlmöglichkeiten für Versicherte geben”, erklärte Jürgen Graalmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, zu entsprechenden Ankündigungen aus der Regierungskoalition.

AOK - Die Gesundheitskasse

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Die Nachfrage nach Angeboten aus einer Hand sei auch bei der AOK hoch. Graalmann: “Statt eines Schrittes zurück braucht es vielmehr erweiterte Möglichkeiten für gesetzliche Krankenkassen, Zusatzangebote zu machen, die nicht auf Risikoselektion basieren wie in der PKV, sondern die von allen gesetzlich Krankenversicherten ohne Risikoprüfung gewählt werden können.”

Wer die Wahlfreiheit der Versicherten stärken wolle, müsse den gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit geben, individuelle und bedarfsgerechte Zusatzangebote für ihre Versicherten anzubieten. Graalmann: “Die Versicherten haben ein Recht darauf, ihren Versicherungsschutz aus einer Hand zu realisieren. Dies entspricht auch ihren Erwartungen an eine moderne Krankenversicherung.”

Graalmann widersprach Behauptungen aus Koalitionskreisen, dass bei den gesetzlichen Krankenassen die Wahltarife meist quersubventioniert würden und dies eine unsolidarische Umverteilung zulasten der Kranken und schlechter Verdienenden sei. Die CDU habe 2007 in der Großen Koalition mit der SPD im Paragraf 53 Absatz 9 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) per Gesetz geregelt, dass die Aufwendungen für jeden Wahltarif aus Einnahmen, Einsparungen und Effizienzsteigerungen, die durch diese Maßnahmen erzielt werden, finanziert werden müssen. Gesetzlich geregelt worden sei zudem, dass die Kassen über diese Einsparungen gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde Rechenschaft abzulegen haben.

Graalmann weiter: “Die AOK-Wahltarife sind langfristig kalkulatorisch abgesichert. Die Stabilität der Wahltarife wird auch durch zwischenzeitlich vorliegende mehrjährige Erfahrungen bestätigt. Sämtliche Wahltarife sind durch die zuständigen Aufsichtsbehörden genehmigt. Die Wirtschaftlichkeit der Tarife wird ständig geprüft und ist gegenüber den Aufsichtsbehörden nachzuweisen. Eine Quersubventionierung der Tarife aus der allgemeinen Krankenversicherung ist damit ausgeschlossen.”

Graalmann betonte die Vorteile der Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber den Tarifen der privaten Krankenversicherung (PKV): Sämtliche Wahltarife könnten ohne Leistungsausschlüsse oder Gesundheitsprüfungen gewählt werden. Sie seien damit unter Berücksichtigung des Solidarprinzips konzipiert und ermöglichten es auch kranken und alten Versicherten, ihren Gesundheitsschutz zu ergänzen. Die Erfahrungen der AOKs mit dem Angebot von leistungsergänzenden Wahltarifen seien durchweg positiv. Die Nachfrage der Kunden nach diesen Tarifen wachse.

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