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Rabattverfahren bei Arzneimitteln

Gesundheitsfonds muss für die Kranken da sein

23. Juni 2010 | Gesetzliche Krankenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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Im Rahmen der aktuellen Reformüberlegungen im Gesundheitswesen warnt die AOK Bayern davor, immer größere Finanzierungsanteile aus der Verteilung nach Morbi-RSA-Gesichtspunkten herauszunehmen.

AOK - Die Gesundheitskasse

AOK - Die Gesundheitskasse


Für die Versorgungsqualität in Bayern wäre dies verhängnisvoll. Auch die anderen großen Versorgerkassen sind nach Ansicht der AOK Bayern darauf angewiesen, dass die vorhandenen Finanzmittel dem Bedarf an Gesundheitsleistungen folgen. „Das Geld aus dem Gesundheitsfonds muss dort ankommen, wo es für die Versorgung der Kranken gebraucht wird”, so Walter Schwarz, stv. Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern.

Schwarz warnte auch davor, die bewährten Ausschreibungsverfahren für rabattierte Arzneimittel zu ändern. Die geltenden gesetzlichen Regelungen seien rechtssicher, wettbewerbsgerecht und von den Beteiligten akzeptiert. Die geplanten Änderungen gefährden nach Schwarz ohne Not die Rabattverträge als ein äußerst erfolgreiches Instrument der Ausgabensteuerung. Die Krankenkassen haben zum ersten Mal die Möglichkeit, die Arzneimittelausgaben individuell effektiv mitzugestalten.

Insbesondere das Ausschreibungsverfahren der AOK fördert nach Angaben des AOK-Vize-Chefs den Wettbewerb und die mittelständischen Hersteller. Die oligopolartige Vormachtstellung von wenigen führenden Unternehmen wurde in vielen Fällen zugunsten kleiner mittelständischer Unternehmen gebrochen. Das bestehende Vergabeverfahren und die Sozialgerichtsbarkeit haben sich nach Schwarz in den juristischen Auseinandersetzungen um die Rabattverträge bestens bewährt. Das Übertragen der Zuständigkeit auf die Zivilgerichtsbarkeit sei überflüssig und verstößt nach Ansicht von Juristen gegen das europäische Kartellrecht.

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