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Gesetzliche Neuregelung

Erleichterter Zugang zur freiwilligen Rentenversicherung

11. August 2010 | Rentenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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Wer bisher nicht zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung berechtigt war, profitiert unter Umständen jetzt von einer gesetzlichen Neuregelung. Der Gesetzgeber hat ab sofort den Personenkreis der Berechtigten erweitert. Darauf weisen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin.

Deutsche Rentenversicherung

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Mit der Neuregelung können versicherungsfreie oder von der Versicherungspflicht befreite Personen jetzt auch ohne Vorversicherung freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Das kann vor allem dann interessant sein, wenn bislang für einen Rentenanspruch nicht genügend Versicherungsjahre vorhanden waren und eine Beitragserstattung nicht in Betracht kam. Davon betroffen sind zum Beispiel Beamte oder Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerkes.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Sondernachzahlung möglich. Mit dieser können die erforderlichen Beitragsmonate für einen Anspruch auf Regelaltersrente sofort erfüllt werden. Die Deutsche Rentenversicherung weist jedoch darauf hin, dass ein Anspruch auf eine gesetzliche Rente zur Kürzung einer anderweitigen Versorgung führen kann.

Für eine persönliche Beratung zur freiwilligen Versicherung und zur Sondernachzahlung stehen die Experten der Deutschen Rentenversicherung in den Auskunfts- und Beratungsstellen oder am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 1000 48088 zur Verfügung. Auf unserer Startseite finden Sie über die Beratungsstellensuche schnell und unkompliziert die Adressen in Ihrer Nähe.


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