Berufsstarter
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
9. Juli 2010 | Rentenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |In den nächsten Wochen steigen viele junge Menschen ins Berufsleben ein. Sie sind vom ersten Arbeitstag an durch die gesetzliche Rentenversicherung umfangreich abgesichert.

Deutsche Rentenversicherung
Mit den Beiträgen, die sie ab Beginn ihrer Berufstätigkeit zahlen, erwerben sie nicht nur Anwartschaften auf eine spätere Altersrente, sondern haben auch Anspruch auf alle übrigen Leistungen der Rentenversicherung, wie Leistungen zur Rehabilitation, die Absicherung im Falle einer Erwerbsminderung und im schlimmsten Fall Leistungen an Hinterbliebene.
Auszubildende können nach einem Arbeits- oder Wegeunfall aber auch aufgrund eines Freizeitunfalls oder einer Krankheit eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhalten, sofern sie nicht mehr im Stande sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Anspruch auf diese Leistungen haben junge Versicherte bereits von Beginn ihrer Ausbildung an, auch wenn die Mindestversicherungszeit noch nicht erfüllt ist – und das ohne zusätzliche Kosten.
Weitere Informationen können Sie den Broschüren “Berufsstarter und ihre Sozialversicherung” sowie “Berufsstarter und ihre Rente” entnehmen, die Sie kostenlos unter der Telefonnummer 030/3002-1041 oder per E-Mail (pressestelle@drv-berlin-brandenburg.de) anfordern können.
Nutzen Sie auch unser Beratungsangebot. Erfahrene Fachleute beraten Sie in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen gern. Die Anschriften und Öffnungszeiten finden Sie links unter Beratung/Beratungsstellen/Beratungsstellensuche.