Ferienzeit
Ferienjobs sind versicherungsfrei
28. Juni 2010 | Beruf & Leben Drucken | Weiterempfehlen |Ferienzeit – für viele Arbeitszeit. Gerade in den Ferien bessern Schüler und Studenten mit Ferienjobs ihr Taschengeld auf oder sammeln Erfahrungen für das spätere Berufsleben. Ob Sozialabgaben anfallen, darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg.
Für einen “echten” Ferienjob, der im Voraus auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist, zahlen Ferienjobber und Arbeitgeber keine Sozialabgaben. Wie hoch Verdienst und wöchentliche Arbeitszeit sind, spielt dabei keine Rolle.
Nähere Informationen bieten die kostenlosen Broschüren “Tipps für Studenten: Jobben und studieren”, “Minijob – Midijob: Baustein für die Rente” sowie “Minijob und Rente – einfach geregelt”. Die Broschüren können kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder über E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden.
Wer die Aushilfstätigkeit länger ausübt, aber nicht mehr als 400 Euro monatlich verdient, ist ebenfalls sozialversicherungsfrei. Bei diesem sogenannten Minijob zahlt nur der Arbeitgeber eine Pauschalabgabe von 30 Prozent des Entgelts.
Der Minijobber hat jedoch die Möglichkeit, den Pauschalbeitrag aus eigener Tasche auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Investiert beispielsweise ein 400-Euro-Jobber 19,60 Euro monatlich, kann er den vollen Schutz der Rentenversicherung erwerben.