Tipp für Schüler und Studenten
Ferienjobs sind versicherungsfrei
29. Juni 2010 | Rentenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |Wer in den Ferien sein Taschengeld aufbessern und arbeiten will, ist oft unsicher, was er verdienen darf und ob Sozialabgaben zu zahlen sind. Hier einige Tipps der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz.
Bei einem „echten“ Ferienjob, also einer kurzfristigen Beschäftigung, die von Beginn an auf maximal 50 Arbeitstage oder zwei Monate begrenzt ist, ist der Verdienst – egal wie hoch – sozialabgabenfrei. Auch wer länger als zwei Monate arbeitet, aber nur bis zu 400 Euro verdient (Mini-Job), muss selbst keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
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Der Arbeitgeber zahlt in der Regel eine Pauschale von derzeit 30 Prozent des Verdienstes: 15 Prozent an die Rentenversicherung, 13 Prozent an die Krankenversicherung und 2 Prozent Lohnsteuer. Allerdings lohnt es sich für den Mini-Jobber, den Beitrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag von zur Zeit 19,9 Prozent aufzustocken.
So ermöglicht eine Investition von 19,60 Euro monatlich bei einem 400-Euro-Job, den vollen Schutz der Rentenversicherung, beispielsweise einen Anspruch auf eine Rehabilitationsleistung oder eine Erwerbsminderungsrente, zu erhalten. Und es besteht Anspruch auf die staatlichen Zulagen zur Riester-Rente.