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Neuregelung

Erleichterter Zugang zur freiwilligen Rentenversicherung

23. August 2010 | Rentenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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FRANKFURT AM MAIN – Wer bisher nicht zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung berechtigt war, profitiert unter Umständen jetzt von einer gesetzlichen Neuregelung. Der Gesetzgeber hat ab sofort den Personenkreis der Berechtigten erweitert. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Hessen in Frankfurt am Main hin.

Deutsche Rentenversicherung

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Mit der Neuregelung können versicherungsfreie oder von der Versicherungspflicht befreite Personen jetzt auch ohne Vorversicherung freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Das kann vor allem dann interessant sein, wenn bislang für einen Rentenanspruch nicht genügend Versicherungsjahre vorhanden waren und eine Beitragserstattung nicht in Betracht kam. Davon betroffen sind zum Beispiel Beamte oder Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerkes.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Sondernachzahlung möglich. Mit dieser können die erforderlichen Beitragsmonate für einen Anspruch auf Regelaltersrente sofort erfüllt werden. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen weist jedoch darauf hin, dass ein Anspruch auf eine gesetzliche Rente zur Kürzung einer anderweitigen Versorgung führen kann.

Wer Fragen hat, kann sich an die Fachleute der Deutschen Rentenversicherung Hessen in den Auskunfts- und Beratungsstellen und am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 100048 012 oder einen Versichertenältesten wenden.

Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main betreut insgesamt rund 1,8 Millionen Versicherte und zahlt rund 750.000 Renten aus. Mit der Übernahme der zuvor parallel betriebenen Beratungsstellen ist der hessische Rentenversicherungsträger seit Juli 2007 auch zuständiger Ansprechpartner für die Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund in der Region, wenn es um Fragen rund um die Altersvorsorge geht.

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