Personenkreis erweitert
Erleichterter Zugang zur freiwilligen Rentenversicherung
6. September 2010 | Rentenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |Wer bisher nicht zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung berechtigt war, profitiert unter Umständen jetzt von einer gesetzlichen Neuregelung.
Der Gesetzgeber hat ab sofort den Personenkreis der Berechtigten erweitert. Interessant ist die Möglichkeit beispielsweise für Beamte oder Mitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung. Sie konnten sich bislang nur dann freiwillig rentenversichern, wenn sie mindestens fünf Beitragsjahre auf dem Rentenkonto hatten.
Neu ist auch, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Sondernachzahlung möglich ist, um damit sofort einen Anspruch auf Regelaltersrente zu erwirken. Der rheinland-pfälzische Rentenversicherer empfiehlt jedoch, sich vorab beraten zu lassen, wie sich eine gesetzliche Rente auf eine andere Versorgung auswirken kann.