Urteil des Bundessozialgerichts
Neue Rechtsprechung zur Zusatzrente für Ingenieure in der ehemaligen DDR
28. Juni 2010 | Rentenversicherung | Kein LeserbriefDas Bundessozialgericht in Kassel hat in mehreren Urteilen daran festgehalten, dass Versicherte einen Anspruch nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) haben, die am 30. Juni 1990 in einem volkseigenen Produktionsbetrieb der ehemaligen DDR gearbeitet und eine ingenieurtechnische Tätigkeit ausgeübt haben.