Senkung der Verwaltungskosten
Die Bundesmittel sind keine Subvention für die gesetzliche Rentenversicherung
24. Juni 2010 | Rentenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |„Die Bundesmittel sind keine Subvention für die gesetzliche Rentenversicherung“, sagte Herbert Rische, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, heute in seinem Bericht an die in Frankfurt am Main tagende Bundesvertreterversammlung. Mit den Bundeszuschüssen würden vielmehr Leistungen finanziert, die nicht zum „Kerngeschäft“ der Deutschen Rentenversicherung gehören. „Ihre Finanzierung aus dem allgemeinen Steueraufkommen ist sachgerecht“, so Rische.
Die Bundeszuschüsse finanzierten Leistungen, mit denen die Rentenversicherung gesamtgesellschaftliche Aufgaben wahrnehme, darunter zum Beispiel im Rahmen der Rentenberechnung die Anrechnung von Zeiten ohne Beitragszahlung oder eine bessere Berücksichtigung von Entgelten, die parallel zur Erziehung von Kindern erzielt wurden. Auch Finanztransfers von West nach Ost fielen als Folge der Wiedervereinigung darunter. Nach jüngsten Schätzungen seien noch nicht einmal alle Ausgaben durch die Bundeszuschüsse gedeckt, betonte Rische. 2009 habe die Rentenversicherung Bundeszuschüsse in Höhe von rund 57,3 Milliarden Euro erhalten. Das seien rund 24 Prozent der Gesamteinnahmen der Rentenversicherung.
Bei den weiteren Bundesmitteln handele es sich zum Beispiel um die Beiträge für Kindererziehungszeiten. Sie seien mit 11,5 Milliarden Euro im Jahr 2009 ein wichtiger Posten gewesen. Rische führte weiter aus, dass auch die Beteiligung des Bundes an der Knappschaftlichen Rentenversicherung in Form einer Defizitabdeckung in Höhe von rund sechs Milliarden Euro zu den Bundesmitteln zähle. Weitere Bundesmittel zahle der Bund für Aufwendungen im Rahmen der Überführung von früheren Sonderversorgungssystemen der DDR.
Rische ging weiter darauf ein, dass die angestrebte Senkung der Verwaltungskosten in der Rentenversicherung auf gutem Weg sei. Nach den Vorgaben des Gesetzgebers seien bis zum Endes des Jahres 10 Prozent der Verwaltungs- und Verfahrenskosten des Jahres 2004 einzusparen. Nach den bisher vorliegenden Rechnungsergebnissen für das Jahr 2009 sei davon auszugehen, dass die Rentenversicherung die Einsparziele einhalte und diese sogar deutlich unterschreite, so Rische. Die Einhaltung der Einsparziele bedeute für die Rentenversicherung insgesamt Einsparungen in Höhe von rund 382 Millionen Euro.