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Spezialisierte Krankenhäuser

AOK Rheinland/Hamburg begrüßt Schutz für die kleinsten Frühchen

6. Juli 2010 | Gesetzliche Krankenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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Auch im Rheinland werden künftig Säuglinge mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm in spezialisierten Frühgeburtskliniken die bestmögliche Versorgung erhalten. Denn um die Überlebens- und Entwicklungschancen dieser „Frühchen“ zu verbessern, dürfen besonders leichte Neugeborenen nur noch in Zentren behandelt werden, die mindestens 30 Fälle pro Jahr betreuen.

AOK - Die Gesundheitskasse

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Die AOK Rheinland/Hamburg begrüßt diese aktuelle Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen ausdrücklich. Wilfried Jacobs, Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg, betonte: „Es spricht alles dafür, dass eine Konzentration der hoch spezialisierten Versorgung von Frühgeborenen unter 1.250 Gramm Qualitätsvorteile bringt.“

Die Heraufsetzung der Mindestfälle in der Versorgung von Frühgeburten mit weniger als 1.250 Gramm dürfte im Rheinland dazu führen, dass künftig nur noch etwa zwölf Kliniken statt bisher gut 20 in Frage kommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss will mit der Festlegung der Mindestversorgungsfälle von besonders leichten Frühgeborenen auf 30 im Jahr erreichen, dass die Betreuung nicht länger in ungenügend ausgestatten Kliniken mit geringer Erfahrung erfolgt.

Gleichzeitig wurde eine andere Bestimmung aufgehoben: Bei den Krankenhäusern, die Säuglinge mit einem Geburtsgewicht von 1.250 bis 1.499 Gramm versorgen, gilt von nun an keine Mindestanzahl von Fällen mehr (bisher mindestens 14 Fälle). Dies wird aus Sicht der AOK Rheinland/Hamburg kritisch bewertet. „Hier wurde eine höhere Versorgungsqualität der ortsnahen Versorgung geopfert“, so Vorstandsvorsitzender Wilfried Jacobs.

Bei der Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr liegt Deutschland nach OECD-Zahlen mit 3,8 (bezogen auf 1.000 Lebendgeburten) im Mittelfeld. Besser sind u.a. Finnland, Schweden, Norwegen und Portugal. Nordrhein-Westfalen steht hinsichtlich der Säuglingssterblichkeit im 1. Lebensjahr mit 4,3 (Stand: 2008) schlechter da als der Bundesdurchschnitt mit 3,8. Dabei weisen die Regierungsbezirke Düsseldorf mit 4,3 und Köln mit 3,6 eine deutliche Spannbreite auf. Für den Regierungsbezirk Münster beträgt der Wert 5,2, für Detmold 3,7 und für Arnsberg 4,9.


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