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Rentenversicherung

Wo man sich kostenlos beraten lassen kann

23. August 2010 | Rentenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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Wer Fragen zur Rentenversicherung hat, tut sich meist schwer, die richtigen Antworten zu finden. Die vielen Gesetze und Vorschriften erscheinen einem Laien wie ein undurchdringlicher und unverständlicher Dschungel. Gut, wenn man sich helfen lassen kann. Dafür gibt es mehrere kostenlose Möglichkeiten:

Deutsche Rentenversicherung

Deutsche Rentenversicherung

Servicetelefon
Wer eine allgemeine Frage zur gesetzlichen Rentenversicherung hat, sollte die kostenlose Servicehotline unter 0800 1000 48090 anrufen. Die Telefone sind montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr besetzt.

Auskunfts- und Beratungsstelle
Wer Fragen zur gesetzlichen Rente, zur Rehabilitation oder zur zusätzlichen privaten Altersvorsorge hat und eine persönliche Beratung wünscht, sollte sich an eine der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Die Mitarbeiter helfen auch beim Ausfüllen von Anträgen und Unterlagen zur Kontenklärung. Adressen und Telefonnummern sind im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-mitteldeutschland.de unter Beratung, Beratungsstellen zu finden.

Versichertenälteste

Versicherte, die nicht in die Auskunfts- und Beratungsstellen kommen können oder wollen, können sich auch an einen Versichertenältesten in ihrer Nähe wenden. Diese Ehrenamtlichen sind keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung, werden von dort aber regelmäßig geschult. Zudem haben sie einen Betreuer bei der gesetzlichen Rentenversicherung, der vor allem bei schwierigen Fragen weiterhilft.

Versichertenälteste weisen sich durch einen von der Deutschen Rentenversicherung ausgestellten Ausweis aus, helfen bei der Aufnahme von Anträgen und beraten zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Hilfe ist kostenlos. Versichertenälteste sind nicht berechtigt, Geld für ihre Unterstützung anzunehmen. Für ihre Tätigkeit erhalten sie vom Rentenversicherungsträger eine Entschädigung.

Die Adressen der Versichertenältesten können in der Beratungsstelle erfragt werden, finden sich aber auch im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-mitteldeutschland.de unter Beratung, Beratungsstellen.

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