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Wenn Eltern ihr Kind ins Krankenhaus begleiten

2. August 2010 | Gesetzliche Krankenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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Wer die Kosten übernimmt, wenn Eltern ihr Kind ins Krankenhaus begleiten, wissen die Experten der AOK PLUS.

AOK - Die Gesundheitskasse

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Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, wenn eine Person (Elternteil, Großeltern oder andere Bezugsperson) ein Kind ins Krankenhaus begleitet. Voraussetzung ist, dass nach der Beurteilung des behandelnden Krankenhausarztes eine medizinische Notwendigkeit besteht.

Dies ist vor allem der Fall, wenn durch die Mitaufnahme ins Krankenhaus die geplante Therapie unterstützt wird. In der Regel betrifft dies Kinder im Vorschulalter. Auch bei älteren Kindern und Jugendlichen, die schwer krank sind, kann eine Begleitperson sinnvoll sein. Die Krankenkasse zahlt einen Ausgleich zum entstandenen Verdienstausfall.

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