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Urlaubszeit: Damit zuhause nichts schief geht

28. Juli 2010 | Hausratversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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Wer in den Urlaub fährt und seine Wohnung verlässt, sollte einige Vorkehrungen treffen, damit er bei seiner Rückkehr keine bösen Überraschungen erlebt. Tanja Cronenberg, Expertin der ERGO Versicherungsgruppe, gibt einige Tipps.

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Woran sollte ich denken, damit während meines Urlaubs zuhause nichts schief geht?
Wer seine Wohnung oder sein Haus über mehrere Tage alleine lässt, sollte unbedingt einen Freund oder Nachbarn bitten, regelmäßig den Briefkasten zu leeren – überfüllte Briefkästen sind eine Einladung für Einbrecher. Auch Zeitschaltuhren an Rollläden vermitteln den Eindruck, dass die Wohnung bewohnt ist. Der Freund oder Nachbar sollte zudem regelmäßig in der Wohnung nach dem Rechten sehen. Darüber hinaus ist es ratsam, vor dem Urlaub alle Haupthähne abzusperren und Wasserleitungen zu leeren, damit die Gefahr von Wasserschäden reduziert wird.

Muss ich meinem Vermieter einen Schlüssel geben, damit er im Ernstfall in meine Wohnung kann?
Nein, das müssen Sie nicht. Ein Vermieter darf keinen eigenen Ersatzschlüssel verlangen. Aber: Jeder Mieter muss sicherstellen, dass der Vermieter im Notfall schnell in die Wohnung gelangen kann – zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch oder bei einem Feuer. Deshalb ist es ratsam, den Vermieter darüber zu informieren, wer einen Ersatzschlüssel zur Wohnung hat. Bei akuter Gefahr darf der Vermieter die Wohnung aber selbstverständlich durch die Polizei, die Feuerwehr oder durch einen Schlüsseldienst öffnen lassen.

Welche Versicherungen kommen im Notfall für die finanziellen Folgen auf?
Bei einem Wasserschaden, der durch einen Rohrbruch verursacht wurde, sind in der Regel zwei Versicherungen zuständig: Schäden an Ihrem beweglichen Mobiliar ersetzt Ihre eigene Hausratversicherung, für die Sanierung von Schäden an der Wohnung kommt die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers auf. Auch bei Brand- und Sturmschäden sind Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zuständig. Bei Schäden, die durch starken Regen oder Rückstau verursacht werden, ist hingegen eine Versicherung gegen „Weitere Elementargefahren“ nötig.

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