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ERGO Privat-Haftpflicht

Finanzielle Sicherheit, wenn andere nicht zahlen können

3. November 2010 | Haftpflichtversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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Jeder Dritte hat keine private Haftpflichtversicherung. Dies kann vor allem dann zum Problem werden, wenn der Schädiger nicht versichert ist und über kein Geld verfügt. Dann bleibt der Geschädigte meist auf den Kosten sitzen. Eine Absicherung ermöglicht die neue Privat-Haftpflicht der ERGO Versicherung. Das neue Produkt umfasst darüber hinaus viele weitere neue Leistungen.

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Seit dem 1. Oktober bietet die ERGO Versicherung ihre neue Privat-Haftpflicht an. Eine Besonderheit des neuen Produkts ist die Forderungsausfalldeckung mit Gewaltopferschutz.

Was ist eine Forderungsausfalldeckung?
Fügt jemand, der nicht haftpflichtversichert ist, einem anderen einen Schaden zu, kann aber selbst nicht dafür aufkommen, dann hatte der Geschädigte bislang ein ernsthaftes Problem: Er blieb auf den Kosten sitzen. Dies ist kein ungewöhnlicher Fall, denn jeder Dritte hat keinen Haftpflichtschutz. Die neue ERGO Privat-Haftpflicht lässt geschädigte Kunden in einem solchen Fall nicht alleine und springt ein, wenn der Verursacher nicht zahlen kann. Erweitert wird diese Forderungsausfalldeckung um den so genannten Gewaltopferschutz.

Was heißt Gewaltopferschutz?
Man hört immer wieder davon: Menschen werden ohne sichtbaren Grund „krankenhausreif“ geschlagen. Und beim Täter selbst ist oftmals nichts zu holen. Selbst wenn der Täter über eine Privat-Haftpflichtversicherung verfügt, konnte das Opfer bislang keine Leistung erwarten, da Versicherungen bei Vorsatztaten nicht zahlen. Das Opfer einer Gewalttat geht also in der Regel leer aus. Bei ERGO sind solche Schäden ab sofort im Rahmen der Forderungsausfalldeckung mitversichert.

Breites Leistungsspektrum
Darüber hinaus können folgende weitere Leistungen mitversichert werden:

  • Gefälligkeitshandlungen
    Ein Beispiel: Sie helfen einem Freund beim Umzug und dabei zerbricht wertvolles Porzellan. Kosten: 380 Euro. Normalerweise geht der Geschädigte bei Gefälligkeits-handlungen leer aus. Aber ERGO zahlt die Schäden bis zu 5.000 Euro
  • Geliehen und dann kaputt
    Sie leihen sich vom Nachbarn einen Rasenmäher und fahren über einen großen Stein – die Schnittmesser sind hin. Bei ERGO sind Schäden an geliehenen Gegenständen bis 5.000 Euro mitversichert.
  • Sicherheit bei Schlüsselverlust
    Jemand hat Ihren Schlüssel aus der Jacke entwendet oder Sie haben ihn verloren. Die Konsequenz: Bei Ihrem Arbeitgeber muss eine Schließanlage ausgetauscht werden. Die Kosten trägt ERGO – bis zu 30.000 Euro. Natürlich auch, wenn „nur“ der Schlüssel zur Mietwohnung verloren geht.
  • Mietsachschäden auf Reisen
    Übernommen werden auch Kosten für Haftpflichtschäden an Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Hotels, Ferienwohnungen und -häusern. Und das sowohl im Urlaub als auch auf Geschäftsreisen.

Einzigartig am Markt
Die neue ERGO Privat-Haftpflicht umfasst zahlreiche attraktive Leistungen wie etwa Schutz bei Schäden durch den eigenen Computer (z.B. unbewusstes Weiterleiten von Viren) oder Schäden durch den Betrieb einer Fotovoltaikanlage. Finanzieller Schutz bei der Beschädigung von Diagnosegeräten, die „Demenzklausel“ sowie der „erweiterte Enkelschutz“ sind darüber hinaus einzigartig am Markt:

  • Beschädigung von Diagnosegeräten
    Wenn Sie von Ihrem Arzt zum Beispiel ein 24-Stunden-Diagnosegerät überlassen bekommen und dieses beschädigen, übernimmt ERGO die Kosten.
  • Demenzklausel
    Wenn ein Versicherungsnehmer wegen seines geistigen Zustands nicht für einen Schaden haftbar gemacht werden kann, übernimmt ERGO für die entstandenen Kosten bis zu 10.000 Euro, damit der Geschädigte nicht leer ausgeht.
  • Erweiterter Enkelschutz
    Schädigen Großeltern versehentlich ihr Enkelkind, begleicht ERGO zum Beispiel die Forderungen der Sozialversicherungsträger.
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