ROLAND Rechtsschutz
Schulbank statt Strafbank
2. Januar 2011 | Rechtsschutzversicherung Drucken | Weiterempfehlen |ROLAND Rechtsschutz bereitet Unternehmer auf den Ernstfall vor. Denn mit dem neuen Universal-Straf-Rechtsschutz für Mittelstand und Großunternehmen bietet der Versicherer neben der Kostendeckung in strafrechtlichen Verfahren auch umfangreiche Serviceleistungen, die helfen, Risiken schon im Vorfeld zu verringern.
Ein angeblicher Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz, eine vermeintliche Steuerhinterziehung oder der Vorwurf, Arbeitsschutzbedingungen verletzt zu haben – schnell geraten Unternehmen und ihre Mitarbeiter in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Ein Grund dafür ist sicher der sich ständig erweiternde deutsche Paragrafen-Dschungel, der Unternehmensleiter vor immer neue Herausforderungen stellt. Doch Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht: Deshalb müssen sich immer mehr Unternehmer vor Gericht verantworten. Die Folgen: negative Presse und hohe Kosten. Der ROLAND Universal-Straf-Rechtsschutz für Mittelstand und Großunternehmen (MGU) deckt die Kosten für Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Verfahren – und auch für viele Verfahren, die unmittelbar mit diesen zusammenhängen.
Bewährtes Produkt – zusätzliche Leistungen
Bereits seit vielen Jahren bietet ROLAND Rechtsschutz einen Universal-Straf-Rechtsschutz für Mittelstand und Großunternehmen an. Zum 1. Januar 2011 wurde das Produkt um weitere Leistungen ergänzt: So profitieren Kunden unter anderem davon, dass der versicherte Personenkreis erweitert wurde, Prozessbeobachtungs- und Recherchekosten künftig übernommen werden und der Rechtsschutz auch greift, wenn die Persönlichkeitsrechte des Kunden durch Dritte verletzt wurden.
Doch auch schon bevor ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, können sich Kunden auf ROLAND Rechtsschutz verlassen. Der Versicherer unterstützt sie – finanziell wie beratend – dabei, ein Verfahren zu verhindern oder die Strafverteidigung vorzubereiten. Auch arbeitsrechtliche Verfahren, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Strafverfahren stehen, sind gedeckt – auch wenn das Strafverfahren bereits abgeschlossen wurde. Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter wird verurteilt und muss entlassen werden, um weitere Schäden vom Unternehmen abzuwenden.
Bedarfsgerechte Serviceleistungen
Neben der reinen Versicherungsleistung bietet der neue Universal-Straf-Rechtsschutz für Mittelstand und Großunternehmen Zielgruppen-relevante Services: Die rund um die Uhr besetzte ROLAND-Strafverteidiger-Hotline, das umfassende Strafverteidiger-Netzwerk und das sogenannte Krisencoaching – eine psychologische Betreuung in Ausnahmesituationen – sind nur einige der neuen Leistungen.
Ein Highlight des neuen Produkts ist eine kostenfreie Compliance-Schulung, die ROLAND-Kunden – unabhängig von einem Rechtsschutz-Fall – in Anspruch nehmen können. Erfahrene Rechtsanwälte der Kanzlei Rödl & Partner informieren Unternehmer darin über Risiken, Risikovorsorge und Maßnahmen rund um das Thema Compliance. Hier kann das Rüstzeug erlangt werden, um die strengen gesetzlichen Anforderungen an Unternehmen und deren Organe zu erfüllen und die gesteigerten Haftungsrisiken zu minimieren. Das Ziel lautet also: Die Schulbank drücken, um die Strafbank zu vermeiden!