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ROLAND

Rechtsschutz schließt Rechtslücke zur Mediation

16. Januar 2011 | Rechtsschutzversicherung, Top Artikel Drucken | Weiterempfehlen |

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Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG schließt für ihre Kunden die Rechtslücke, die das in dieser Woche verabschiedete Mediationsgesetz mit sich bringt. Das vom Bundesjustizministerium eingebrachte Gesetz zur Förderung der außergerichtlichen Konfliktbeilegung sieht weder Ausbildungskriterien noch eine Mediationskostenhilfe für sozial Schwache vor. Das Gesetz wurde aufgrund der EU-Mediationsrichtlinie eingebracht, welche eine Umsetzung in nationales Recht bis Mai 2011 vorsieht.

Roland Versicherung

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ROLAND Rechtsschutz fordert in Übereinstimmung mit dem Gesamtverband der deutschen Versicherer in Berlin (GDV) klare Ausbildungsrichtlinien und ein Gütesiegel für die Ausbildung von Mediatoren, um diese qualitativ sicherzustellen und zu vereinheitlichen. Seinen Kunden bietet ROLAND bereits in allen Standardtarifen die Kostenerstattung für Mediation an.

„Dass es Prozesskostenhilfe, aber keine Mediationskostenhilfe gibt, ist aus meiner Sicht ein Fehler im Gesetz und der Förderung von Mediation abträglich. Die Ausbildung zum Mediator abzuschließen, muss zudem umfangreicher sein als einen Erste-Hilfe-Schein zu erwerben. Dieser Anspruch findet sich im Gesetz nicht wieder“, so Vorstandsvorsitzender Gerhard Horrion.

  • Gesetz sieht weder Ausbildungskriterien noch Mediationskostenhilfe vor
  • Ausbildung zum Mediator kann 200 Stunden und mehr dauern
  • Nicht nur Juristen können Mediatoren werden
  • ROLAND Rechtsschutz übernimmt Kosten für Mediation weitgehend

Einheitliche Ausbildungskriterien für verschiedene Berufsgruppen
Nach dem verabschiedeten Mediationsgesetz müssen die Streitschlichter neutral und unabhängig sein. Um das Verfahrensmodell der Mediation zu lernen und die Parteien erfolgreich zu einer Lösung zu führen, bedarf es nach Überzeugung von ROLAND Rechtsschutz einer umfangreichen Ausbildung. Seriöse Ausbilder bieten hier bereits regelmäßig eine Grundausbildung von etwa 90 Stunden mit späteren Aufbau- und Spezialisierungsangeboten bis zu 200 Stunden und mehr an.

An der Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder gibt es zudem einen berufsbegleitenden Magisterstudiengang zum Mediator. Ein für alle verbindlicher Leitfaden, der die Ausbildungsinhalte vorschreibt, existiert allerdings derzeit nicht und muss noch entwickelt werden. „Wir möchten konkrete Ausbildungsinhalte definieren“, sagt Gerhard Horrion. „Juristisches Grundwissen ist für Mediatoren notwendig, um die anschließende rechtsverbindliche Umsetzung der Ergebnisse sicher zu stellen. Als Berufsgruppe kommen für uns Juristen in Frage, aber auch beispielsweise Steuerberater oder Psychologen“.

Gütesiegel und Mediatorennetzwerk
Aktuell gibt es eine Vielzahl von Ausbildungsinstituten in Deutschland. Die Vergabe eines Gütesiegels von unabhängiger Stelle ist anzustreben und wäre zur Orientierung für Verbraucher hilfreich. ROLAND baut bereits seit mehreren Jahren ein Mediatorennetz auf. In Konfliktfällen können ROLAND-Kunden darauf zurückgegreifen. Über einen Erfahrungsaustausch und Bewertung der Mediationsprozesse durch die Kunden wird das Netzwerk auch qualitativ weiterentwickelt.


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