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Kostenerstattung in GKV

Schösser: Patientenquittung ermöglicht Transparenz schon heute

25. Juni 2010 | Gesetzliche Krankenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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Für die Beibehaltung des Sachleistungsprinzips in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat sich Fritz Schösser ausgesprochen, der Verwaltungsratsvorsitzende der AOK Bayern. Er wendet sich damit gegen eine Forderung der CSU nach Kostenerstattung.

AOK - Die Gesundheitskasse

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Danach soll jeder GKV-Patient wie in der privaten Krankenversicherung eine Rechnung erhalten, die er bei der Krankenkasse einreicht. Beim Sachleistungsprinzip reicht die Vorlage der Krankenversichertenkarte – der Versicherte muss nicht in Vorleistung gehen, vielmehr übernimmt die Krankenkasse die Bezahlung der erbrachten Leistungen. „Das Sachleistungsprinzip ist unverzichtbar im gesundheitlichen Verbraucherschutz”, so Schösser.

Denn dadurch würden Patienten vor überhöhten Rechnungen geschützt. Bei flächendeckender Einführung der Kostenerstattung besteht nach Ansicht des AOK-Verwaltungsrats die große Gefahr, dass der Patient mit Honorarforderungen konfrontiert wird, die die Krankenkasse nur zum Teil erstatten darf. „Offensichtlich sollen die Versicherten über den Tisch gezogen werden und für unkontrollierbare Honorarsteigerungen zu ihren Lasten herhalten” so Schösser.

„Wer Transparenz will, kann sie heute schon haben”, so Schösser weiter. Denn bereits das GKV-Modernisierungsgesetz von 2003 habe die bisherigen Informationsrechte der Versicherten gegenüber Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern deutlich erweitert. So müssen laut Gesetz insbesondere Ärzte ihre Patienten auf deren Wunsch in einer Patientenquittung über alle zu Lasten der Krankenkasse erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten unterrichten. Dabei entscheidet der Patient, ob diese direkt im Anschluss an die Behandlung (stichtagsbezogen) oder am Ende des Quartals (quartalsbezogen) erfolgt. Auch Krankenhäuser sind zur Information verpflichtet.

Schösser erinnerte daran, dass das GKV-Modernisierungsgesetz auch die Kostenerstattung ermöglicht hat. So könnten seit 2004 alle Versicherten anstelle von Sach- und Dienstleistungen Kostenerstattung wählen. Nach Angaben von Schösser werden Patientenquittung und Kostenerstattung trotz intensiver Bewerbung durch die Krankassen kaum in Anspruch genommen. Dies ist nach Auffassung Schössers ein überwältigender Vertrauensbeweis der Versicherten in das Sachleistungsprinzip. „Wer die Versicherten zur Kostenerstattung zwingt, handelt gegen deren Interessen”, so der AOK-Verwaltungsratschef. Kostenerstattung dürfe keine Zwangsveranstaltung werden, sondern müsse – wie bislang auch schon – freies Wahlrecht des Versicherten bleiben.

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