Versicherungskammer Bayern
Winterreifen sind auch ohne Gesetz sinnvoll
27. Oktober 2010 | Kfz Versicherung Drucken | Weiterempfehlen |München – Die große Mehrheit (81 Prozent) der Deutschen will in diesem Winter ihr Auto mit Winterreifen ausrüsten oder nutzt zumindest Ganzjahresreifen (16 Prozent). Nur zwei Prozent wollen auch zur kalten Jahreszeit auf Sommerreifen fahren. Das ergab eine repräsentative Befragung der psychonomics AG im Auftrag der Versicherungskammer Bayern. Die Nutzung von Winterreifen ist demnach in den letzten Jahren konstant auf hohem Niveau.
„Die gesetzliche Gestaltung einer Winterreifenpflicht wird derzeit noch diskutiert“, sagt Christian Kaffenberger, Leiter Kraftfahrtversicherung bei der Versicherungskammer Bayern. „Autofahrer sollten aber unabhängig davon handeln: Winterreifen erhöhen in jedem Fall die eigene Sicherheit sowie die der anderen Verkehrsteilnehmer.“ Schon der kleinste Blechschaden sei zudem meist teurer als ein Satz Winterreifen.
Wer zahlt bei einem Unfall?
Hinzu kommt, dass auch die Versicherer ein gewisses Verantwortungsbewusstsein der Autofahrer erwarten. Bei einem Unfall kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers zwar in jedem Fall für den Schaden des Unfallopfers auf. Für die Vollkasko-Versicherung gilt das allerdings nicht immer, wie Kaffenberger erklärt: „Wenn es vor Antritt der Fahrt erkennbar war, dass Sommerreifen völlig ungeeignet sind, kann die Versiche-rungsleistung für Schäden am eigenen Auto anteilig gekürzt werden. Wer bei jedem Wetter auf seinen Wagen angewiesen ist, kommt also um Winterreifen nicht herum.“
Sind die Reifen noch in Ordnung?
Ob das Profil eines Reifens noch ausreichend tief ist, lässt sich ganz leicht feststellen, indem man eine Zwei-Euro-Münze senkrecht hinein hält. Wenn der silberne Rand komplett zwischen den Profilrillen verschwindet, ist man auf der sicheren Seite.
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Im Ausland gelten andere Regeln
Aufpassen müssen auch Autofahrer, die im Winter Fahrten ins Ausland planen. In Österreich gilt beispielsweise bei winterlichen Verhältnissen eine generelle Winterreifenpflicht: Wer vom 1. November bis zum 15. April in Schnee, Matsch oder Eis mit Sommerreifen erwischt wird, zahlt ein Bußgeld. Gefährdet er dabei andere Verkehrsteilnehmer, werden bis zu 5.000 Euro fällig. In Frankreich sind hingegen keine Winterreifen vorgeschrieben, jedoch können bestimmte Straßen für Fahrzeuge mit Sommerreifen gesperrt werden. Autofahrer müssen auf entsprechende Hinweisschilder achten. In den meisten anderen europäischen Ländern gibt es zwar keine generelle Winterreifenpflicht, Unterschiede bestehen aber insbesondere bei der mindestens erforderlichen Profiltiefe der Reifen. Vorgeschrieben sind in Deutschland mindestens 1,6 Millimeter, in Österreich sind es 4 Millimeter. „Unabhängig von den Vorschriften empfehlen wir auch deutschen Autofahrern, auf eine Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern zu achten“, sagt Kaffenberger. „Außerdem sollten die Reifen nicht älter als sechs Jahre sein, weil sie mit der Zeit anfangen zu verhärten und dann die Fahreigenschaften schlechter werden.“