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ERGO-Expertenrat – Die neue Winterreifenpflicht: Auswirkungen auf den Versicherungsschutz | Winterreifen, Unfall, Bundesverkehrsminister, Autofahrer, Datum, müssen, wann, bisher, Glatteis, Pflicht, Euro, Versicherungsschutz, Leistung, Kaskoversicherung | Versicherung²
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Die neue Winterreifenpflicht: Auswirkungen auf den Versicherungsschutzneue

5. Dezember 2010 | Kfz Versicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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Ab sofort sind Winterreifen bei Glatteis, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Pflicht. Wer gegen diese Pflicht verstößt, muss nun mit 40 Euro Bußgeld rechnen (bisher 20 Euro). Der Bundesrat hat am 26. November dem Änderungsvorschlag der Straßenverkehrsordnung von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) zugestimmt.

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Eine Präzisierung der Verordnung war nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg nötig geworden, da die Richter die bisherigen Regelungen für zu unklar und damit verfassungswidrig erklärt hatten. Drei Fragen dazu an Tanja Cronenberg, Expertin der ERGO Versicherungsgruppe:

Ab wann müssen Autofahrer Winterreifen aufziehen? Gilt das Datum des Winterbeginns?
Nein, ein konkretes Datum, ab wann Winterreifen aufgezogen werden müssen, gibt es nicht – auch nicht nach der neuen Regelung. Dafür fällt der Winter in Deutschland zu unterschiedlich aus. Sinnvoll – aber nicht vorgeschrieben – ist es ohnehin, von Oktober bis Ostern mit Winterreifen zu fahren. Sie sollten eine Profiltiefe von vier Millimetern nicht unterschreiten.

Hat die Winterreifenpflicht bei einem Unfall Auswirkungen auf den Versicherungsschutz?
Ja. Autofahrer, die bei Schnee oder Glatteis mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt werden, setzen ihren Versicherungsschutz zumindest teilweise aufs Spiel. Die Kaskoversicherung kann mit dem Verweis auf grobe fahrlässiges Verhalten einen Teil der Leistung verweigern. Und die Kfz-Haftpflichtversicherung kann den Fahrer in Mithaftung nehmen, wenn ein Unfall auf falsche Reifen zurückzuführen ist.

Gibt es konkrete Vorschriften dazu, was unter einem Winterreifen zu verstehen ist?
Zunächst sind alle Winterreifen erlaubt, die mit entsprechenden Bezeichnungen oder Symbolen versehen sind, einschließlich so genannter Allwetterreifen. Bisher sind Winterreifen an den Buchstaben M+S oder einer Schneeflocke im Gummi zu erkennen. Der Bundesverkehrsminister hat aber angekündigt, in Zukunft noch präzisieren zu wollen, was ein Winterreifen leisten muss.

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