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Deutsche Rentenverischerung Mitteldeutschland

Rentenversicherung verschickt Ablehnungsbescheide

5. Dezember 2010 | Rentenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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In den nächsten Tagen werden rund 42 000 Rentner in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Ablehnungsbescheide von der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland erhalten.

Deutsche Rentenversicherung

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Die Rentner hatten vor allem in den Jahren 2001 und 2002 eine Überprüfung ihrer Rente beantragt, weil sie die Abschmelzung ihres Auffüllbetrags, Renten- oder Übergangszuschlags oder die Umwertung ihrer DDR-Bestandsrente für verfassungswidrig hielten.

Sowohl die Auffüllbeträge als auch die Zuschläge – sie wurden aus Vertrauensschutzgründen zu vielen Renten des Beitrittsgebietes gezahlt – wurden zu den Rentenanpassungen nicht mit erhöht. Seit dem 1. Januar 1996 werden sie sogar schrittweise mit diesen verrechnet.

Im Mai 2005 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die Nichtanpassung und Abschmelzung der Auffüllbeträge verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das gilt – nach weiteren Entscheidungen vom Juli und August 2005 – gleichermaßen für die Renten- und Übergangszuschläge. Auch die pauschale Umwertung der DDR-Renten zum 1. Januar 1992 war nicht verfassungswidrig (Aktenzeichen: 1BvR 368/97, 1BvR 130/98, 1 BvR 2300/98 und 1 BvR 2144/98). Zudem wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein entsprechendes Beschwerdeverfahren im September 2007 ebenfalls zurück.

Aufgrund dieser Entscheidungen musste der mitteldeutsche Rentenversicherungsträger die Überprüfungsanträge ablehnen.


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