Deutsche Rentenverischerung Mitteldeutschland
Rentenversicherung verschickt Ablehnungsbescheide
5. Dezember 2010 | Rentenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |In den nächsten Tagen werden rund 42 000 Rentner in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Ablehnungsbescheide von der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland erhalten.
Die Rentner hatten vor allem in den Jahren 2001 und 2002 eine Überprüfung ihrer Rente beantragt, weil sie die Abschmelzung ihres Auffüllbetrags, Renten- oder Übergangszuschlags oder die Umwertung ihrer DDR-Bestandsrente für verfassungswidrig hielten.
Sowohl die Auffüllbeträge als auch die Zuschläge – sie wurden aus Vertrauensschutzgründen zu vielen Renten des Beitrittsgebietes gezahlt – wurden zu den Rentenanpassungen nicht mit erhöht. Seit dem 1. Januar 1996 werden sie sogar schrittweise mit diesen verrechnet.
Im Mai 2005 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die Nichtanpassung und Abschmelzung der Auffüllbeträge verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das gilt – nach weiteren Entscheidungen vom Juli und August 2005 – gleichermaßen für die Renten- und Übergangszuschläge. Auch die pauschale Umwertung der DDR-Renten zum 1. Januar 1992 war nicht verfassungswidrig (Aktenzeichen: 1BvR 368/97, 1BvR 130/98, 1 BvR 2300/98 und 1 BvR 2144/98). Zudem wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein entsprechendes Beschwerdeverfahren im September 2007 ebenfalls zurück.
Aufgrund dieser Entscheidungen musste der mitteldeutsche Rentenversicherungsträger die Überprüfungsanträge ablehnen.